Dozent/in |
Dr. iur. Elisabeth Strebel, Rechtsanwältin (Staatsanwältin) |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS241337 |
Semester |
Herbstsemester 2024 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
Do, 16.05.2024, 14:15 - 15:00 Uhr, HS 3 (Einführungsveranstaltung) Do, 17.10.2024, 10:15 - 18:00 Uhr, Externer Standort, Riederalp (VS) Fr, 18.10.2024, 09:15 - 18:00 Uhr, Externer Standort, Riederalp (VS) Sa, 19.10.2024, 09:15 - 17:00 Uhr, Externer Standort, Riederalp (VS) |
Inhalt |
Die (Medien-)Öffentlichkeit hat sich immer schon für spektakuläre Kriminalfälle interessiert. Hieran hat sich auch in der modernen Informationsgesellschaft nichts geändert. Geändert haben sich aber die Auswirkungen, welche die Medienabdeckung für die betroffenen Personen haben können, zuletzt durch das Entstehen sozialer Netzwerke und durch die neben die herkömmlichen Medienformate (Presse, Rundfunk, Fernsehen) treten-den Onlineangebote. Dies alles hat zur Konsequenz, dass die (Medien-)Öffentlichkeit, die ursprünglich dem Schutz des Beschuldigten dienen sollte, zunehmend als Belastung und Gefährdung seiner Interessen wahr-genommen wird. Für die Strafbehörden wie auch für die Strafverteidigung und die Opfervertretung stellt sich die Frage, ob und wie bzw. in welchen Grenzen sie sich dem Medieninteressen stellen müssen. Das Aufkommen der sozialen Netzwerke und die Kommentarfunktionen der Onlinepräsenz der traditionellen Medien wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen Äusserungen – z.B. rassendiskriminierender und/oder ehrverletzender Art – als strafbar zu qualifizieren sind. Bezogen auf die Strafjustiz ist festzuhalten, dass auch diese in einem demokratischen Rechtsstaat der Kontrolle bedarf, die in der modernen Gesellschaft nicht mehr nur durch die Anwesenheit von Zuschauern im Verhandlungssaal gewährleistet werden soll, sondern auch und vor allem dadurch, dass die Medien als «Public Watchdog» die Tätigkeit der Strafbehörden beobachten und darüber berichten. Um diese Funktion wahrnehmen zu können, bedürfen Medienschaffende eines speziellen Schutzes sowohl auf der materiellstrafrechtlichen als auch auf der prozessualen Ebene. Weil die Berichterstattung unter gewissen Voraussetzungen die Funktionsfähigkeit der Strafjustiz in Frage stellen und/oder die Interessen der betroffenen Personen beeinträchtigen kann, stellt sich des Weiteren die Frage, ob und wie die Öffentlichkeit aus dem Strafverfahren ausgeschlossen werden kann, welchen Grenzen die Medienschaffenden bei ihrer Tätigkeit unterliegen und welche Konsequenzen sich im Falle eines überbordenden und/oder rechtliche Grenzen missachtenden Berichterstattung ergeben. |
Lernziele |
Entwicklung und Präzisierung einer Forschungsfrage und deren Bearbeitung nach wissenschaftlichen Standards. Erschliessung neuer Themen auf der Basis bereits erworbenen Wissens, juristische Recherche, klare Gedanken- und Leserführung, kritisches Nachdenken über das Recht, Beachtung formaler Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit, Verbesserung schriftlicher und mündlicher Ausdrucksfähigkeit |
Voraussetzungen |
Formale Zulassungsvoraussetzungen: Bestandende Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar.
Inhaltlich: Bereitschaft, sich in Anknüpfung an das im Strafrecht bereits Gelernte in neue Themen einzuarbeiten. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Via UniPortal vom 4. bis 18. April 2024. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich. |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 4 Credits
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Hinweise |
Durchführung: 17.-19.10.2024 in der Villa Cassel, Riederalp (VS) |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
elisabeth.strebel@doz.unilu.ch |
Anzahl Anmeldungen |
14 von maximal 18 |