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Strafrecht IV


Dozent/in Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann
Veranstaltungsart Vorlesung
Code FS081255
Semester Frühjahrssemester 2008
Durchführender Fachbereich Überblick Recht bis HS 2013
Studienstufe Bachelor
Termin/e wöchentlich (Do), ab 21.02.2008, 13:00 - 14:00 Uhr, Union U 1.03
Umfang 1 Semesterwochenstunde
Inhalt Diese Lehrveranstaltung will die Spannungsfelder, die Dynamik und die Gefahren des Strafprozess bewusst machen und zeigen, dass der Prozess nur im Zusammenspiel mit dem materiellen Strafrecht und dem gesamten Recht überhaupt verstanden werden kann. Die Veranstaltung ist gedacht als Einführung in das prozesshafte Denken - sie dient so der Grundlage für die dreistündige Vorlesung zum Strafprozessrecht im Masterstudium. Die Studierenden bereiten sich zu Hause anhand der Gesetze, des Skripts und der Botschaft zum geplanten „Schweizerischen Strafprozessrecht" auf den Präsenzunterricht vor. Die Begleitübungen sind freiwillig, aber nützlich. Der Stoff wird dort also nicht ausgedehnt, sondern „nur" beübt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Arbeit am Fall für Dozent und Studentin/Student besonders attraktiv ist.
Lernziele Die Studierenden sollen auf wissenschaftlicher Grundlage einen ersten Einblick in Wesen, Grundfragen und Methoden des Strafprozessrechts erhalten.
Voraussetzungen Strafrecht I, II, III; aktive Teilnahme am Präsenzunterricht
Sprache Deutsch
Begrenzung Keine
Prüfung Stoff der Lehrveranstaltung + Strafrecht III
Hörer-/innen Ja
Kontakt juerg-beat.ackermann@unilu.ch
Material Skript und Botschaft zum neuen Schweizerischen Strafprozesrecht.
Literatur Wir werden in der Vorlesung mit einigen Spezial- und vor allem mit folgenden „Kerngesetzen" arbeiten: · „Gesetz über die Strafprozessordnung" des Kantons Luzern (StPO Luzern); · Schweizerische Strafprozessordnung (StPO); · Schweizerische Bundesverfassung (BV); · Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK). Die StPO Luzern und einige Spezialgesetze werden wir für Sie im Anhang zum Skript abdrucken. Sie müssen sie also nicht zusätzlich erwerben. Auch BV und EMRK sind in jede Vorlesungsstunde mitzunehmen. Wir bitten Sie, sich die Botschaft zur Vereinheitlichung des (Schweizerischen) Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005 (05.092) anzuschaffen. Zu Vorlesung/Begleitübung ist ausserdem (1) ein Skript und (2) eine Sammlung von Übungsfällen zu den Begleitübungen erhältlich. Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich auch die Strafprozessordnung „Ihres" Kantons anzuschaffen bzw. auszudrucken (vgl. http://www.admin.ch/ch/d/schweiz/kantone/index. html).