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Begleitübungen zum Strafrecht IV


Dozent/in Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann
Veranstaltungsart Begleitübung
Code FS081256
Semester Frühjahrssemester 2008
Durchführender Fachbereich Überblick Recht bis HS 2013
Studienstufe Bachelor
Termin/e wöchentlich (Do), ab 21.02.2008, 14:00 - 15:00 Uhr, Union U 1.03
Umfang 1 Semesterwochenstunde
Inhalt Erst im Strafprozess beginnt das materielle Strafrecht zu leben. Doch den Studierenden fehlt regelmässig die Vorstellung dieser Lebendigkeit. Der Fall und der Verfahrensgang rund um den Fall stehen hier im Mittelpunkt. Deshalb sind Übungen an diesen Fällen bzw. an den Regeln zum Verfahrensgang besonders wichtig. Dabei werden wir sehr schnell feststellen, dass diese Regeln keineswegs bloss formelle Regeln sind, die so, aber auch völlig anders lauten können. Der Strafprozess ist nicht beliebig, sondern vielmehr ein Vorgang, der tief ethisch, kulturell und politisch eingebettet ist, stets aber von Spannungen lebt. So wollen wir zwar die materielle Wahrheit herstellen, aber nicht um jeden Preis. Weshalb soll der Rechtsanwältin ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen, wenn sie doch genau weiss, dass X der Täter ist? Weshalb muss man einen Täter in der Strafuntersuchung gewöhnlich aus der Haft entlassen, wenn die Haftgründe entfallen? Weshalb darf man in Ihrer Wohnung nicht einfach Abhörwanzen setzen? Wie können Sie sich gegen ein fehlerhaftes Strafurteil zur Wehr setzen? Es geht vor allem um eins: Sie sollen den Strafprozess erleben, mindestens gedanklich.
Lernziele Einführung in den Strafprozess
Voraussetzungen Besuchte Vorlesung Strafrecht I und II und dazugehörige Übungen; Besuch der Vorlesung Strafrecht III. Vorbereitung und aktive Teilnahme am Unterricht wird erwartet.
Sprache Deutsch
Begrenzung Keine
Leistungsnachweis Stoff der Lehrveranstaltung + Strafrecht III
Hörer-/innen Ja
Kontakt juerg-beat.ackermann@unilu.ch
Material Fallsammlung