Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Felix Bommer; Ass.-Prof. Dr. iur. Klaus Mathis; Dr. iur. Jörg Schwarz |
Veranstaltungsart |
Übung |
Code |
FS081340 |
Semester |
Frühjahrssemester 2008 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
Do, 21.02.2008, 08:00 - 10:00 Uhr, Kino BOURBAKI Bou 1 Do, 13.03.2008, 08:00 - 10:00 Uhr, Kino BOURBAKI Bou 1 Do, 20.03.2008, 08:00 - 10:00 Uhr, Kino BOURBAKI Bou 1 Do, 10.04.2008, 08:00 - 10:00 Uhr, Kino BOURBAKI Bou 1 Do, 17.04.2008, 08:00 - 10:00 Uhr, Kino BOURBAKI Bou 1 Do, 15.05.2008, 08:00 - 10:00 Uhr, Kino BOURBAKI Bou 1 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Lernziele |
Die Studierenden sollen:
- die mit einem Sachverhalt verbundenen rechtlich relevanten Fragen erkennen,
- Basiswissen aus Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht anwenden können,
- in der Lage sein, z.T. noch unbekannte Gesetze in die bekannten Strukturen einzuordnen und anzuwenden,
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Rechtsgebiete erkennen. |
Voraussetzungen |
Vorlesungen ZGB I-III, OR I und II, Strafrecht I-III, Staatsrecht I und II, Verwaltungsrecht I und II. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Keine |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
felix.bommer@unilu.ch (Koordination und Strafrecht);
j.schwarz@fellmann-partner.com (Zivilrecht)
klaus.mathis@unilu.ch (öffentliches Recht) |
Material |
siehe Literaturhinweise |
Literatur |
1. Unterlagen Übungsunterlagen „Verbundübungen", FS 08 (Bommer/ Mathis/Schwarz). In den Unterlagen finden Sie die Sachverhalte für die drei Fälle, die einschlägigen Erlasse, Urteile oder Auszüge daraus sowie einzelne Aufsätze. Die Unterlagen sind im Studentenladen erhältlich. 2. Literatur Es geht in den Übungen vor allem darum, selbständig mit der einschlägigen Literatur arbeiten zu können. Im Grundsatz kann diejenige Literatur verwendet werden, die in den Vorlesungen zum ZGB, OR, Strafrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht verwendet wird. Es braucht keine zusätzliche Literatur angeschafft zu werden. Allfällige zusätzliche Abklärungen können mit Hilfe der in der Bibliothek verfügbaren Literatur erfolgen. 3. Erlasse BV, ZGB, OR, StGB; Die weiteren erforderlichen Erlasse finden sich in den erwähnten Dokumentationen. |