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Verwaltungsstrafrecht
Dozent/in
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker
Veranstaltungsart
Vorlesung
Code
FS101366
Semester
Frühjahrssemester 2010
Durchführender Fachbereich
Überblick Recht bis HS 2013
Termin/e
wöchentlich (Mi), ab 24.02.2010, 13:00 - 15:00 Uhr, Union U 0.04
Inhalt
Das Verwaltungsstrafrecht befasst sich als sanktionierendes Verwaltungsrecht mit den repressiven verwaltungsrechtlichen Sanktionen, mit denen die Erfüllung verwaltungsrechtlicher Pflichten durchgesetzt wird. Dabei findet das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht Anwendung, wenn durch Bundesrecht die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen einer Verwaltungsbehörde des Bundes übertragen ist. Sobald verwaltungsrechtliche Massnahmen in die Nähe strafrechtlicher Sanktionen rücken, stellt sich sodann z.B. die Frage, ob und - und wenn ja - inwieweit die für das Strafverfahren geltenden Mindestgarantien, wie z.B. die Unschuldsvermutung und der Grundsatz "nemo tenetur se ipsum acusare" berücksichtigt werden müssen. Die Vorlesung behandelt das Verwaltungsstrafrecht sowie die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Schnittstellen zwischen dem sanktionierenden Verwaltungsrecht und dem Strafrecht.
Lernziele
Die Studierenden sollen das Verwaltungsstrafrecht kennenlernen und ein Verständnis für die "Schnittstellenproblematik" zwischen dem sanktionierenden Verwaltungsrecht und dem Strafrecht entwickeln.
Voraussetzungen
Grundkenntnisse im Strafrecht AT und BT sowie im Strafprozessrecht
Sprache
Deutsch
Hörer-/innen
Ja
Kontakt
andreas.eicker@unilu.ch
Material
Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht; Strafgesetzbuch
Literatur
1. Was ist unentbehrlich? Eine motivierte und aktive Teilnahme am Präsenzunterricht sowie eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes werden erwartet. 2. Weitere Literatur Die Studierenden werden zu Semesterbeginn und während der Lehrveranstaltung auf geeignete Literatur zur Vor- und Nachbereitung sowie auf Vertiefungsliteratur hingewiesen.
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