Strafrecht der öffentlichen Verwaltung
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS121062 |
Semester |
Frühjahrssemester 2012 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Di), ab 21.02.2012, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 2 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Verwaltungsstrafrecht ist Strafrecht! Unzählige Verstösse gegen das Verwaltungsrecht des Bundes, vom einfachen Zollvergehen über international verflochtene Verstösse gegen das Heilmittelgesetz bis hin zum komplexen Leistungs- oder Abgabebetrug unter Zuhilfenahme gefälschter Urkunden, werden jedes Jahr von den zuständigen Ermittlern verfolgt und bestraft sowie auf Ersuchen hin von den kantonalen Gerichten beurteilt. Dies geschieht materiellrechtlich auf der Grundlage des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und an Hand der einschlägigen Sachgesetze. In formellrechtlicher Hinsicht ist der verfahrensrechtliche Teil des Verwaltungsstrafgesetzes anzuwenden, sofern die Sachgesetze nicht selbst Sonderregeln vorsehen. Neben der Vermittlung der materiell- und formellrechtlichen Grundlagen und Grundbegriffe des Verwaltungsstrafrechts befasst sich die Lehrveranstaltung vor allem auch mit den Schnittstellenproblemen, die einerseits daraus resultieren, dass das VStrR bei seiner Anwendung an den revidierten Allgemeinen Teil des StGB angepasst werden muss und die sich andererseits aus der Frage ergeben, inwieweit der Rechtsanwender in verfahrensrechtlicher Hinsicht an allgemeine strafprozessuale Grundsätze, Prinzipien und Mindestgarantien gebunden ist, obwohl das VStrR gerade keinen generellen Bezug auf die schweizerische StPO nimmt. Diese Fragen können nicht geklärt werden, ohne zuvor ganz grundsätzlich den Standort des Verwaltungsstrafrechts im System der Rechtsordnung zu bestimmen. |
Lernziele |
Die Studierenden sollen das Verwaltungsstrafrecht kennenlernen und ein Verständnis für die "Schnittstellenproblematik" zwischen dem sanktionierenden Verwaltungsrecht und dem Strafrecht entwickeln. |
Voraussetzungen |
Grundkenntnisse im Strafrecht AT und BT sowie im Strafprozessrecht; vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht sind nicht erforderlich |
Sprache |
Deutsch |
Hinweise |
Eine detaillierte Programmübersicht folgt zu Semesterbeginn |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
andreas.eicker@unilu.ch |
Material |
Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht; Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Lehrbuch zum Verwaltungsstrafrecht |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich? Eine motivierte und aktive Teilnahme am Präsenzunterricht sowie eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes werden erwartet. 2. Weitere Literatur Neben dem zur Verfügung gestellten Skript werden die Studierenden zu Semesterbeginn und während der Lehrveranstaltung auf geeignete Literatur zur Vor- und Nachbereitung sowie auf Vertiefungsliteratur hingewiesen. |
Daten werden verarbeitet...