Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann; Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche; Dr. iur. Jörg Schwarz |
Veranstaltungsart |
Übung |
Code |
FS121113 |
Semester |
Frühjahrssemester 2012 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Do), ab 08.03.2012, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 8 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Lernziele |
Die Studierenden sollen:
- die mit einem Sachverhalt verbundenen rechtlich relevanten Fragen erkennen,
- Basiswissen aus Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht anwenden können,
- in der Lage sein, z.T. noch unbekannte Gesetze in die bekannten Strukturen einzuordnen und anzuwenden,
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Rechtsgebiete erkennen. |
Voraussetzungen |
Vorlesungen ZGB I-III, OR I und II, Strafrecht I-III, Staatsrecht I und II, Verwaltungsrecht I und II. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 80 pro Gruppe; Mailinglisteneintrag berechtigt zur Teilnahme. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
bernhard.ruetsche@unilu.ch (Koordination und Öffentliches Recht)
juerg-beat.ackermann@unilu.ch (Strafrecht)
joerg.schwarz@doz.unilu.ch (Zivilrecht) |
Material |
siehe Literaturhinweise |
Literatur |
1. Unterlagen Übungsunterlagen „Verbundveranstaltung", FS 12 (Ackermann/Rütsche/Schwarz). In den Unterlagen finden Sie eine Einführung in die Verbundveranstaltung, die Falllösungsmethodik, die drei Fälle sowie eine Dokumentation mit Spezialliteratur. Die Unterlagen sind im Studentenladen erhältlich. 2. Literatur Es geht in der Verbundveranstaltung vor allem darum, selbständig mit der einschlägigen Literatur arbeiten zu können. Im Grundsatz kann diejenige Literatur verwendet werden, die in den Vorlesungen zum ZGB, OR, Strafrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht verwendet wird. Es braucht keine zusätzliche Literatur angeschafft zu werden. Allfällige zusätzliche Abklärungen können mit Hilfe der in der Bibliothek verfügbaren Literatur erfolgen. 3. Erlasse BV, ZGB, OR, StGB, VwVG, BGG, VGG Auf die weiteren erforderlichen Erlasse wird bei den einzelnen Fällen hingewiesen. |