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Religionen als Anwältinnen der Menschenrechte? Eine rechtsphilosophische und rechtstheologische Annäherung


Dozent/in Prof. Dr. Adrian Loretan
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code FS131032
Semester Frühjahrssemester 2013
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Termin/e wöchentlich (Mo), ab 18.02.2013, 15:00 - 17:00 Uhr
wöchentlich (Mo), ab 18.02.2013, 13:00 - 15:00 Uhr, 3.B58
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Ist Gerechtigkeit nur ein leeres Wort für Sonntagsreden? Dahinter steht eine 2500-jährige Denktradition, die die Religionen und das säkulare Denken geprägt haben. Menschenrechte waren eine säkulare Errungenschaft. Können Religionsgemeinschaften sich für die Menschenrechte einsetzen, sogar Anwältinnen der Menschenrechte sein? Bemerkenswert ist der Begriff des Naturrechts, der am Anfang des Decretum Gratiani (1140), dem Beginn der Kirchenrechtswissenschaft, steht:“ Alles, was ihr alsovon anderen erwartet, das tut auch ihnen.“ Dieses Zitat der Goldenen Regel (Mt 7,12) aus der Bergpredigt verweist auf das Zentrum der Lehre eines jüdischen Rabbi aus Nazareth. Diese goldene Regel kennen verschiedene Religionsgemeinschaften. Ist damit die Goldene Regel eine theologische Begründung der naturrechtlichen bzw. menschenrechtlichen Argumentation? Z.B. Francisco de Vitoria, Bartholomé de las Casas haben die naturrechtliche Denktradition seit der Antike aufgegriffen und in ihrem menschenrechtlichen Engagement für die entrechteten Indianer weiterentwickelt. Ihre Fragen wurden weiter entwickelt. Sie lauten heute: Gilt die säkulare Gleichstellung von Mann und Frau universal? Oder muss im Namen der Religionsfreiheit die Diskriminierung der Frau in einigen Religionsgemeinschaften hingenommen werden? Sind in der Ehe Mann und Frau gleichberechtigt, oder ist die Ungleichheit Gott gegeben? Säkular gefragt: Müssen Mitglieder gewisser Religionsgemeinschaften sogar vor westlichen Gerichten in Kauf nehmen, dass die Gleichstellung von Mann und Frau nicht durchgesetzt wird?
Voraussetzungen Für Bachelor Theologie: Einleitungsvorlesung Kirchenrecht/Staatskirchenrecht
Abschlussform / Credits Benotete mündliche Prüfung / 4 Credits
Bestätigte Teilnahme mit Evaluation / 2 Credits
Unbenotete mündliche Prüfung / 3 Credits
Hörer-/innen Ja
Literatur Anne-Marie Holenstein, Religionen - Potenzial oder Gefahr? Religion und Spiritualität in Theorie und Praxis der Entwicklungszusammenarbeit, Münster 2010 (ReligionsRecht im Dialog Bd. 9). Elham Manea, Ich will nicht mehr schweigen. Der Islam, der Westen und die Menschenrechte, Freiburg im Br. 2009. Parinas Parhisi, Frauen in der iranischen Verfassungsordnung, Baden-Baden 2010 (Verfassung und Recht in Übersee Beiheft 24). Dies. u.a. (Hg.), Die Freiheit der Religion im europäischen Verfassungsrecht, Baden-Baden 2007 (Schriften zur Europäischen Integration Bd. 9). Abdelwahbab Meddeb, Die Krankheit des Islams, Heidelberg 2002, (Originalausgabe Paris 2002). Moses Mendelssohn, Jerusalem oder über religiöse Macht und Judentum, Berlin 1783 bzw. Hamburg 2005. Shmuel Feiner, Moses Mendelssohn. Ein jüdischer Denker in der Zeit der Aufklärung, Göttingen 2009 (Originalausgabe Jerusalem 2005). Patrick Huser, Vernunft und Herrschaft. Die kanonischen Rechtsquellen als Grundlage natur- und völkerrechtlicher Argumentation im zweiten Prinzip des Traktats Principia quaedam des Bartholomé der las Casas, Münster 2010 (ReligionsRecht im Dialog Bd. 11). Josef Ratzinger, Vorpolitische moralische Grundlagen eines freiheitlichen Staates, in: ders. Werte in Zeiten des Umbruchs. Die Herausforderung der Zukunft bestehen, Freiburg 2005. Jürgen Habermas, zwischen Naturalismus und Religion. Philosophische Aufsätze, Frankfurt 2005 John Rawls, Politischer Liberalismus, suhrkamp taschenbuch wissenschaft 1642, 2003 (Originalausgabe New York 1993). Rolf Schieder, Sind Religionen gefährlich?, Berlin 2008. John Updike, Terrorist, Roman, Hamburg 2006 (Originalausgabe New York 2006). Adrian Loretan, Religionen im Kontext der Menschenrechte, Religionsrechtliche Studien Bd. 1, Zürich 2010. Ders., Religionsfreiheit im Kontext der Grundrechte, Religionsrechtliche Studien Bd. 2, Zürich 2011.