Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Furrer |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS131085 |
Semester |
Frühjahrssemester 2013 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Mi), ab 20.02.2013, 13:00 - 15:00 Uhr, HS 1 wöchentlich (Do), ab 21.02.2013, 09:00 - 10:00 Uhr, HS 9 |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Vom Allgemeinen Teil des schweizerischen Obligationenrechts (Art. 1-183 OR) wird im Frühjahrssemester die zweite Hälfte behandelt. Das Schwergewicht liegt auf den Fragen des Deliktrechts, der ungerechtfertigten Bereicherung, der Nicht- oder Schlechterfüllung, der Beendigung der Obligation und der Dreiparteienverhältnisse (Kapitel 13 bis 24 furrer/Müller-Chen, Obligationenrecht, Zürich 2012). Ziel ist, dass die Studierenden auf diesen Gebieten Grundwissen und Problemlösungsmethoden erwerben. |
Lernziele |
Die Studierenden sollen (im Herbst- und Frühjahrssemester) grundlegendes Wissen zum Allgemeinen Teil des OR erwerben und mit dem Gesetz umgehen können. Sie sollen weiter fähig sein, zivilrechtliche Probleme zu erken¬nen und zu lösen. |
Voraussetzungen |
Lehrveranstaltung OR I.
Der Dozent erwartet sodann die aktive Teilnahme am Unterricht. |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung, zusammen mit OR l (HS 2012) / 12 Credits
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Hinweise |
Es werden freiwillige Begleitübungen angeboten, die dem Stoff der Vorlesung OR II folgen. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
andreas.furrer@unilu.ch |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich? Die Studierenden benötigen zunächst und vor allem ein Gesetz zum ZGB und OR (Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht). Ob sie die amtliche oder eine private Textausgabe wählen, ist ihnen freigestellt. Empfohlen wird die Textausgabe von Peter Gauch/Hubert Stöckli (Hrsg.), ZGB/OR, 49. Auflage, Schulthess Juristische Medien AG, Zürich 2012, die auch an der Prüfung zur Verfügung gestellt wird (auch als getrennte Ausgaben ZGB und OR erhältlich). Diese Textausgabe enthält namentlich nicht nur das ZGB und OR selber, sondern auch wichtige Nebenerlasse, die im Unterricht benötigt werden (z.B. BG über den unlauteren Wettbewerb, Gleichstellungsgesetz, Gerichtsstandsgesetz). 2. Weitere Literatur Andreas Furrer/Markus Müller-Chen, Obligationenrecht - Allgemeiner Teil, Schriftenreihe litera B, 2. Aufl., Zürich 2012. Dieses Lehrbuch enthält weitere Literaturhinweise. |