Termin/e |
Do, 21.02.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 28.02.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 07.03.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 14.03.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 21.03.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 11.04.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Di, 16.04.2013, 13:00 - 14:00 Uhr, HS 10 Do, 18.04.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 25.04.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 02.05.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 16.05.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 Do, 23.05.2013, 10:00 - 11:00 Uhr, HS 10 |
Inhalt |
Strafprozessrecht ist formelles Strafrecht. In einem weiteren Sinn sind darunter alle Rechtssätze zu verstehen, welche das zum Verhängen kriminalrechtlicher Sanktionen führende Verfahren regeln und die dafür zuständigen Behörden bezeichnen (Strafprozessrecht i.w.S.). In einem enger gefassten Sinn versteht man unter Strafprozessrecht das Strafverfahrensrecht (nicht: Gerichtsorganisationsrecht, das die Behördenorganisation regelt). Letzteres schreibt den Behörden vor, wie sie bei der Strafverfolgung und im Erkenntnisverfahren vorzugehen haben, um abzuklären, ob eine Straftat begangen wurde und welche Sanktion ausgesprochen werden soll. Ferner umschreibt es die Befugnisse der Verfahrenssubjekte. Die Vorlesung vermittelt vor diesem Hintergrund die Grundzüge des Strafprozessrechts anhand der Strafprozessordnung (StPO). Zur Vorlesung wird eine Begleitübung angeboten. |