Dozent/in |
Dr. iur. Franziska Windlin |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS131114 |
Semester |
Frühjahrssemester 2013 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Fr), ab 22.02.2013, 08:00 - 10:00 Uhr, 4.A07 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Das Opfer einer Straftat fristete während langer Zeit ein Mauerblümchendasein. Weder im Strafverfahren noch auf der Ebene des finanziellen Ausgleichs seines durch die Tat erlittenen Schadens wurde ihm grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Das hat sich in den letzten zwanzig Jahren geändert, auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In der Schweiz steht das Opferhilfegesetz als Markstein für diese Veränderung. Heutzutage kann das Opfer Beratung in Anspruch nehmen, es steht, wenn nicht der Täter oder eine Versicherung für den Schaden aufkommen, finanzielle staatliche Unterstützung bereit, und im Strafverfahren ist das Opfer zu einem bedeutenden Akteur aufgerückt.Die Vorlesung erörtert diese neuen rechtlichen Situationen und Instrumente: Den Prozess der „Entdeckung“ des Opfers, seine Rechte auf Beratung und Entschädigung sowie seine Stellung im Strafverfahren. Dabei werden auch die Grenzen der Opferbeteiligung aufgezeigt. Sie werden erkennen, dass Opferhilferecht ein Schnittstellensthema darstellt: Neben Straf- und Strafprozessrecht spielen Haftpflicht-, Sozialversicherungs-, Verwaltungs- und öffentliches Verfahrensrecht eine bedeutsame Rolle. |
Lernziele |
Sie entwickeln ein Verständnis für die Opferperspektive, sehen, erklären und begründen gestützt auf Gesetz, Lehre, Rechtsprechung und Praxisbezügen zugleich die Grenzen, welche u.a. das Strafprozessrecht und das Haftpflichtrecht dieser Perspektive setzen. |
Voraussetzungen |
Unabdingbar sind Vorkenntnisse im materiellen und formellen Strafrecht, im Haftpflichtrecht, im Verwaltungsrecht und im öffentlichen Verfahrensrecht. |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete mündliche Prüfung / 5 Credits
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Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
franziska.windlin@doz.unilu.ch |
Material |
Skriptum der Dozentin |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich? Erlasse: BV, Opferhilfegesetz und -verordnung (OHG und OHV), StGB, StPO, OR, ZGB; Skriptum der Dozentin. 2. Weitere Literatur Peter Gomm/Dominik Zehntner (Hrsg.), Opferhilfegesetz – Bundesgesetz vom 23.03.2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten, Stämpflis Handkommentar, 3. Auflage, Bern 2009. |