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Opferhilferecht


Dozent/in Dr. iur. Franziska Windlin
Veranstaltungsart Vorlesung
Code FS131114
Semester Frühjahrssemester 2013
Durchführender Fachbereich Überblick Recht bis HS 2013
Studienstufe Master
Termin/e wöchentlich (Fr), ab 22.02.2013, 08:00 - 10:00 Uhr, 4.A07
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Das Opfer einer Straftat fristete während langer Zeit ein Mauerblümchendasein. Weder im Strafverfahren noch auf der Ebene des finanziellen Ausgleichs seines durch die Tat erlittenen Schadens wurde ihm grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Das hat sich in den letzten zwanzig Jahren geändert, auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. In der Schweiz steht das Opferhilfegesetz als Markstein für diese Veränderung. Heutzutage kann das Opfer Beratung in Anspruch nehmen, es steht, wenn nicht der Täter oder eine Versicherung für den Schaden aufkommen, finanzielle staatliche Unterstützung bereit, und im Strafverfahren ist das Opfer zu einem bedeutenden Akteur aufgerückt.Die Vorlesung erörtert diese neuen rechtlichen Situationen und Instrumente: Den Prozess der „Entdeckung“ des Opfers, seine Rechte auf Beratung und Entschädigung sowie seine Stellung im Strafverfahren. Dabei werden auch die Grenzen der Opferbeteiligung aufgezeigt. Sie werden erkennen, dass Opferhilferecht ein Schnittstellensthema darstellt: Neben Straf- und Strafprozessrecht spielen Haftpflicht-, Sozialversicherungs-, Verwaltungs- und öffentliches Verfahrensrecht eine bedeutsame Rolle.
Lernziele Sie entwickeln ein Verständnis für die Opferperspektive, sehen, erklären und begründen gestützt auf Gesetz, Lehre, Rechtsprechung und Praxisbezügen zugleich die Grenzen, welche u.a. das Strafprozessrecht und das Haftpflichtrecht dieser Perspektive setzen.
Voraussetzungen Unabdingbar sind Vorkenntnisse im materiellen und formellen Strafrecht, im Haftpflichtrecht, im Verwaltungsrecht und im öffentlichen Verfahrensrecht.
Sprache Deutsch
Abschlussform / Credits Benotete mündliche Prüfung / 5 Credits
Hörer-/innen Ja
Kontakt franziska.windlin@doz.unilu.ch
Material Skriptum der Dozentin
Literatur 1. Was ist unentbehrlich? Erlasse: BV, Opferhilfegesetz und -verordnung (OHG und OHV), StGB, StPO, OR, ZGB; Skriptum der Dozentin. 2. Weitere Literatur Peter Gomm/Dominik Zehntner (Hrsg.), Opferhilfegesetz – Bundesgesetz vom 23.03.2007 über die Hilfe an Opfer von Straftaten, Stämpflis Handkommentar, 3. Auflage, Bern 2009.