Dozent/in |
Prof. Dr. Ulrich Falk |
Veranstaltungsart |
Blockveranstaltung |
Code |
FS141411 |
Semester |
Frühjahrssemester 2014 |
Durchführender Fachbereich |
Grundlagenfächer |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
Fr, 28.02.2014, 13:00 - 17:30 Uhr, 4.A07 Sa, 01.03.2014, 09:00 - 13:00 Uhr, 4.A07 Fr, 28.03.2014, 13:00 - 17:30 Uhr, 4.A07 Sa, 29.03.2014, 09:00 - 13:00 Uhr, 4.A07 Fr, 09.05.2014, 13:00 - 17:30 Uhr, 4.A07 Sa, 10.05.2014, 08:00 - 13:00 Uhr, 4.A07 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Ein junger Anwalt, der glaubt, ohne Rhetorik auszukommen, geht Misserfolgen entgegen. Er gleicht einem Handwerker, der meint, es gehe auch ohne Werkzeug, wenn man über genug Fachwissen verfüge. Ohne Hammer nützen sogar die besten Nägel wenig. Mit Rechtskenntnissen allein sind viele Prozesse nicht zu gewinnen. In anwaltlichen Vertrags- und Vergleichverhandlungen ist es ebenso. Man kann versuchen, Fische mit bloßen Händen zu fangen, aber mit Netz und Angel wird man mehr fangen. Rhetorik ist ein unentbehrliches Werkzeug anwaltlicher Berufsarbeit, nicht nur in der Kommunikation mit Gerichten und Anwaltskollegen. Ebenso wichtig ist die anwaltliche Fähigkeit, mit Nichtjuristen überzeugend zu sprechen, vor allem mit den eigenen Mandanten. Noch wichtiger fast ist die Abwehrfunktion, die dem Wissen um die Regeln der Rhetorik zukommt: Man läuft weniger leicht Gefahr, rhetorisch gerüsteten Gegnern aufzusitzen. Wer rechtswissenschaftliche Objektivität schätzt, muss sich über drohende Verzerrungen informieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, hilft nicht weiter. |
Lernziele |
Die Lehrveranstaltung, die aus drei Blöcken besteht, gibt eine anschauliche Einführung in die interdisziplinären wisenschaftlichen Grundlagen der Rhetorik. Dazu gehören insbesondere die Einsichten, die sich aus der internationalen empirischen Forschung zur menschlichen Wahrnehmung und Entscheidungsfindung (Kognitions- und Entscheidungspsychologie) ergeben. Diese Einsichten werden auf fachspezifische Problemkreise der anwaltlichen Arbeit (z.B. Gestaltung von Schriftsätzen, Plädoyer) und Berufswelt fokussiert. In allen Blöcken ist Raum für praktische Übungen. Die aktive Teilnahme an diesen Übungen ist freiwillig. Den Abschluss der Veranstaltung bildet ein aus rhetorischer Perspektive besonders lehrreicher Gerichtsfilm: Zeugin der Anklage (Witness for the Prosecution; Regie Billy Wilder, 1957), der zu recht als einer der berühmtesten und spannendsten Gerichtsfilme aller Zeiten gilt. |
Voraussetzungen |
Keine. Die vorherige Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Rhetorik für Juristen“ (HS 2013) wird nicht erwartet. Neue Teilnehmer sind sehr willkommen, ebenso wie frühere Teilnehmer. Dass es punktuell zu Wiederholungen kommen wird, ist unvermeidlich, didaktisch aber auch wünschenswert, um erworbene Einsichten zu festigen und zu vertiefen. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 25 Personen |
Anmeldung |
Erforderlich via UniPortal vom 20. Februar bis 11. März 2014 (gilt als Prüfungsanmeldung!) |
Prüfung |
In der Abschlussprüfung werden mindestens zwei unterschiedliche Aufgaben zur freien Auswahl der Teilnehmer stehen. |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Der Dozent ist der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Mannheim. |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
ulrich.falk@doz.unilu.ch |
Material |
Textsammlung (siehe unten). Nach Ihrer Anmeldung via eVV werden Sie in der entsprechenden Lernressource bei OLAT eingeschrieben und gelangen so zur Textsammlung. |
Anzahl Anmeldungen |
26 von maximal 25 |
Literatur |
Was ist unentbehrlich? Die Teilnehmer erhalten eine Text- und Materialsammlung zur Vor- und Nachbereitung. Ein vergleichsweise kleiner, besonders gekennzeichneter Teil dieser Sammlung sollte unbedingt gelesen werden. Die weiteren Texte und Materialien dienen zur freiwilligen Vertiefung; ihre Durcharbeitung wird vom Dozenten nicht vorausgesetzt, auch nicht für die Abschlussprüfung. |