Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche; Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann; Prof. Dr. iur. Jörg Schwarz |
Veranstaltungsart |
Übung |
Code |
FS151013 |
Semester |
Frühjahrssemester 2015 |
Durchführender Fachbereich |
Sonderveranstaltung |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Do), ab 26.02.2015, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 5 |
Weitere Daten |
Verbundübungen im Plenum: Do, 19.02./19.03./21.05.2015 von 8-10 h im HS10 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Lernziele |
Die Studierenden sollen:
- die mit einem komplexen Sachverhalt verbundenen rechtlich relevanten Fragen erkennen,
- fortgeschrittene methodische Falllösungskompetenzen erwerben
- Basiswissen aus Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht anwenden können,
- in der Lage sein, z.T. noch unbekannte Gesetze in die bekannten Strukturen einzuordnen und anzuwenden,
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Rechtsgebiete erkennen. |
Voraussetzungen |
Vorlesungen ZGB l bis lll, OR l und ll, Strafrecht l bis lll, Staatsrecht l und ll, Verwaltungsrecht l und ll. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 80 pro Gruppe; Eintrag in OLAT-Lerngruppe berechtigt zur Teilnahme. |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung, im Rahmen der Verbundprüfung / 4 Credits
|
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
bernhard.ruetsche@unilu.ch (Koordination und Öffentliches Recht)
juerg-beat.ackermann@unilu.ch (Strafrecht)joerg.schwarz@doz.unilu.ch (Zivilrecht) |
Material |
siehe Literaturhinweise |
Literatur |
1. Unterlagen Übungsunterlagen „Verbundveranstaltung", FS 15. In den Unterlagen finden Sie insbesondere eine Einführung in die Verbundveranstaltung und die Falllösungsmethodik sowie die zu bearbeitenden Fälle und eine Dokumentation mit Spezialliteratur. Die Unterlagen sind im Studiladen erhältlich. 2. Literatur Es geht in der Verbundveranstaltung vor allem darum, selbständig mit der einschlägigen Literatur arbeiten zu können. Im Grundsatz kann diejenige Literatur verwendet werden, die in den Vorlesungen zum ZGB, OR, Strafrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht verwendet wird. Es braucht keine zusätzliche Literatur angeschafft zu werden. Allfällige zusätzliche Abklärungen können mit Hilfe der in der Bibliothek verfügbaren Literatur erfolgen. 3. Erlasse BV, ZGB, OR, StGB, VwVG, BGG, VGG. Auf die weiteren erforderlichen Erlasse wird bei den einzelnen Fällen hingewiesen. |