Dozent/in |
Prof. Dr. Ulrich Falk |
Veranstaltungsart |
Blockveranstaltung |
Code |
FS151016 |
Semester |
Frühjahrssemester 2015 |
Durchführender Fachbereich |
Grundlagenfächer |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
Fr, 20.03.2015, 13:00 - 17:30 Uhr, 4.B47 Sa, 21.03.2015, 09:00 - 13:00 Uhr, 4.B47 Fr, 17.04.2015, 13:00 - 17:30 Uhr, 3.B52 Sa, 18.04.2015, 09:00 - 13:00 Uhr, 3.B52 Fr, 08.05.2015, 13:00 - 17:30 Uhr, 4.B47 Sa, 09.05.2015, 09:00 - 13:00 Uhr, 4.B47 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Rhetorik ist ein unentbehrliches Werkzeug anwaltlicher Berufsarbeit. Das betrifft keineswegs nur die Kommunikation mit Gerichten und Anwaltskollegen. Ebenso wichtig ist die anwaltliche Fähigkeit, mit Nichtjuristen überzeugend zu sprechen, an erster Stelle mit den eigenen Mandanten. Anwälte, die glauben, ohne Rhetorik auskommen zu können, ähneln Handwerkern, die meinen, sie brauchten kein Werkzeug, wenn sie nur über genügend Fachwissen verfügten. Ohne Hammer nützen aber sogar die besten Nägel wenig. Mit Rechtskenntnissen allein sind viele Prozesse nicht zu gewinnen. In anwaltlichen Vertrags- und Vergleichverhandlungen ist es ebenso. Am wichtigsten aber ist die Abwehrfunktion, die dem Wissen um die Erfahrungsregeln der Rhetorik zukommt: Man läuft weniger leicht Gefahr, rhetorisch gerüsteten Gegnern aufzusitzen. Wer rechtswissenschaftliche Objektivität schätzt, muss sich über drohende Verzerrungen informieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, hilft nicht weiter. |
Lernziele |
Die Lehrveranstaltung besteht aus drei zweitägigen Blöcken. Die Teilnehmer erhalten eine anschauliche Einführung in die interdisziplinären wisenschaftlichen Grundlagen der Rhetorik. Dazu gehören insbesondere die Einsichten, die sich aus der internationalen Forschung zur menschlichen Wahrnehmung und Entscheidungsfindung ergeben. Diese Einsichten werden vom Dozenten auf fachspezifische Problemkreise der anwaltlichen Arbeit (z.B. Gestaltung von Schriftsätzen, Plädoyer) und Berufswelt fokussiert. Den Abschluss der Veranstaltung bildet ein berühmter, aus rhetorischer Perspektive besonders lehrreicher Gerichtsfilm: Zeugin der Anklage (Witness for the Prosecution; Regie Billy Wilder, 1957), einer der spannendsten Gerichtsfilme aller Zeiten! |
Voraussetzungen |
Keine. Die vorherige Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Rhetorik für Juristen“ (HS 2014) wird nicht erwartet. Neue Teilnehmer sind sehr willkommen, ebenso wie frühere Teilnehmer. Dass es punktuell zu Wiederholungen kommen wird, ist unvermeidlich, didaktisch aber auch wünschenswert, um erworbene Einsichten zu festigen und zu vertiefen. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 25 Personen |
Anmeldung |
Erforderlich via UniPortal vom 20.02.15, 08.00 h bis 25.03.15, 24.00 h (gilt als Prüfungsanmeldung!) |
Prüfung |
Benotung im üblichen System (6 bis 0 Punkte). In der Abschlussklausur werden mindestens zwei unterschiedliche Aufgaben zur freien Auswahl der Teilnehmer stehen. |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Der Dozent ist der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Mannheim. |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
ulrich.falk@doz.unilu.ch |
Material |
Textsammlung (siehe unten). Nach Ihrer Anmeldung via UniPortal werden Sie in der entsprechenden Lernressource bei OLAT eingeschrieben und gelangen so zur Textsammlung. |
Literatur |
Was ist unentbehrlich? Die Teilnehmer erhalten eine Textsammlung zur Vor- und Nachbereitung. Ein vergleichsweise kleiner, besonders gekennzeichneter Teil dieser Sammlung sollte unbedingt gelesen werden. Dazu zählt nicht zuletzt: Ulrich Falk/Matthias Alles, Verhaltensökonomik und Anwaltsrhetorik, in: Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) 2014, S. 1209-1218. Die nicht besonders gekennzeichneten Texte dienen zur freiwilligen Vertiefung; ihre Durcharbeitung wird vom Dozenten nicht vorausgesetzt, auch nicht für die Abschlussklausur. |