Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS151042 |
Semester |
Frühjahrssemester 2015 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Do), ab 19.02.2015, 10:00 - 12:00 Uhr, 4.B01 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Diese Veranstaltung vermittelt einen Überblick sowohl über das materielle als auch das formelle Verwaltungsstrafrecht, welches echtes Strafrecht und kein Verwaltungsrecht ist. Die Veranstaltung richtet sich damit vor allem an Strafrechtsinteressierte.
Unzählige Verstösse gegen das Verwaltungsrecht des Bundes, vom einfachen Zollvergehen über international verflochtene Verstösse gegen das Heilmittelgesetz bis hin zum komplexen Leistungs- oder Abgabebetrug unter Zuhilfenahme gefälschter Urkunden, werden jedes Jahr von den zuständigen Ermittlern verfolgt und bestraft sowie auf Ersuchen hin von den kantonalen Gerichten beurteilt. Dies geschieht materiellrechtlich auf der Grundlage des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und an Hand der einschlägigen Sachgesetze; bei Regelungslücken können die Vorschriften des StGB einschlägig sein. In formellrechtlicher Hinsicht ist der verfahrensrechtliche Teil des Verwaltungsstrafgesetzes anzuwenden.
Neben der Vermittlung der materiell- und formellrechtlichen Grundlagen und Grundbegriffe des Verwaltungsstrafrechts befasst sich die Lehrveranstaltung vor allem auch mit den Schnittstellenproblemen, die einerseits daraus resultieren, dass das VStrR bei seiner Anwendung an den revidierten Allgemeinen Teil des StGB angepasst werden muss und die sich andererseits aus der Frage ergeben, inwieweit der Rechtsanwender in verfahrensrechtlicher Hinsicht an allgemeine strafprozessuale Grundsätze, Prinzipien und Mindestgarantien gebunden ist, obwohl das VStrR gerade keinen generellen Bezug auf die schweizerische StPO nimmt.
Diese Fragen können nicht geklärt werden, ohne zuvor ganz grundsätzlich den Standort des Verwaltungsstrafrechts im System der Rechtsordnung zu bestimmen. |
Lernziele |
Die Studierenden sollen das Verwaltungsstrafrecht kennenlernen und ein Verständnis für die "Schnittstellenproblematik" zwischen dem sanktionierenden Verwaltungsrecht und dem Kriminalstrafrecht entwickeln. |
Voraussetzungen |
Grundkenntnisse im Strafrecht AT und BT sowie im Strafprozessrecht; vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht sind nicht erforderlich |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete mündliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Eine Programmübersicht folgt zu Semesterbeginn |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
andreas.eicker@unilu.ch |
Material |
Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR); Strafgesetzbuch (StGB), Strafprozessordnung (StPO), Lehrbuch zum Verwaltungsstrafrecht |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich? Eine motivierte und aktive Teilnahme am Präsenzunterricht sowie eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes werden erwartet.
2. Weitere Literatur
• Eicker/Frank/Achermann, Lehrbuch „Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrensrech“, Bern 2012;
• Eicker, Aktuelle Herausforderungen für die Praxis im Verwaltungsstrafverfahren, Bern 2013
(Hörerscheine können in der Vorlesung bezogen werden);
• Eicker/Achermann/Lehner, Zur Zulässigkeit eines Rückgriffs auf Bestimmungen der StPO im Verwaltungsstrafverfahren, AJP/PJA 10/2013, 1450 ff;
• Eicker/Achermann/Lehner, Das Verwaltungsstrafrecht auf der Anklagebank, uniluaktuell, Dez./2012, 11 f (Tagungsbericht). |