Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann und; Prof. Dr. iur. Helen Keller, Richterin am EGMR |
Veranstaltungsart |
Blockveranstaltung |
Code |
FS151495 |
Semester |
Frühjahrssemester 2015 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Weitere Daten |
Inputveranstaltung: 19. Mai 2015 von 12.10-13.10 h im Raum 3.B01 |
Umfang |
Blockveranstaltung |
Inhalt |
Menschenrechte sind für das gesamte Strafrecht bestimmend (AT, BT, Strafprozess, Strafvollzug). Fragen sind etwa: Was darf Satire – bzw. wie weit soll die Meinungsäusserungsfreiheit gehen? Darf ein Unternehmen
zur Herausgabe von Dokumenten gezwungen werden? Ist die nachträgliche Anordnung der Verwahrung zulässig? Hält der Lauschangriff vor der EMRK stand? Was besagen die Rechte auf Verteidigung, Übersetzung,
Information und Konfrontation? Welche Haftbedingungen gelten für Angehörige religiöser Minderheiten und für Frauen? Welche Voraussetzung gelten bei Präventivhaft von Terrorverdächtigen?
Die Veranstaltung besteht aus drei Teilen:
Vorbereitung: Kürzere individuelle schriftliche Arbeit und Gruppenarbeit.
Block 1: Besuch des EGMR in Strassburg/Frankreich
Block 2: Präsentation der Gruppenarbeiten in Zürich
Vorbereitung: Sie verfassen in der Zeit von Mai bis 30. September eine Seminararbeit, in der Sie die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts zu einer menschenrechtlichen Thematik vergleichen. Daneben erarbeiten Sie eine Gruppenpräsentation.
Der erste Block in Strassburg/Frankreich bietet Ihnen einen zweitägigen vertieften Einblick in die Arbeit des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Co-Leiterin dieser Veranstaltung, Frau Professorin Helen Keller, ist die Schweizer Richterin am EGMR und wird – soweit es das Amtsgeheimnis erlaubt – über die Hintergründe des Falles berichten können, der bei unserem Besuch verhandelt wird. Zeitlich ist der Block in Strassburg vom Sitzungplan des Gerichts abhängig.
Im zweiten Block, der am 26./27. Oktober in Zürich stattfindet, werden Sie Ihre Gruppenarbeit präsentieren. |
Lernziele |
Die Studierenden sollen das Zusammenspiel zwischen europäischem und nationalem Grundrechtsschutz verstehen und die Frage erörtern können, in¬wieweit die europäische Ebene der schweizerischen Vorgaben macht und wo hier die Grenzen der nationalen Souveränität erreicht werden. |
Voraussetzungen |
Gute Kenntnisse im Grundrechtsschutz |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 15 Personen |
Anmeldung |
Erforderlich via UniPortal bis 23. Mai 2015 |
Abschlussform / Credits |
Schriftliche Arbeit/Gruppenarbeit / 5 Credits
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Hinweise |
Block 1: Zwei Tage in Strassburg/Frankreich im HS 2015 gemäss Sitzungsplan des EGMR
Block 2: 26./27. Oktober 2015 (Universität Zürich) |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
juerg-beat.ackermann@unilu.ch |
Anzahl Anmeldungen |
13 von maximal 14 |
Literatur |
Einstiegsliteratur · David Harris/Michael O’Boyle/Edward Bates/Carla Buckley, Law of the European Convention on Human Rights, 2nd ed., Oxford 2009;
· Jochen Frowein/Wolfgang Peukert, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK Kommentar, 3. A., Kehl am Rhein 2009;
· Jens Meyer-Ladewig, Europäische Menschenrechtskonvention, 3. A., Baden-Baden 2011;
· Robin White/Clare Ovey, The European Convention on Human Rights, 5th ed., Oxford 2010;
· Christoph Grabenwarter/Katharina Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention, 5. A., München/Basel/Wien 2012 (Achtung: 6. Auflage nach April 2015 erhältlich); · Trechsel Stefan, Human Rights in Criminal Proceedings, Oxford 2005;
· Van Dijk Pieter / Van Hoof Fried / Van Rijn Arjen / Zwaak Leo (Hrsg.), Theory and Practice of the European Convention on Human Rights, 4th ed., Antwerpen/Oxford 2006;
· Grabenwarter Christoph, European Convention on Human Rights, Commentary, München 2014. |