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Haram und halal. Verbotenes und Erlaubtes in Islamischer Religionspraxis
Dozent/in
Dr. phil. Silvia Martens
Veranstaltungsart
Proseminar
Code
FS161136
Semester
Frühjahrssemester 2016
Durchführender Fachbereich
Religionswissenschaft
Studienstufe
Bachelor
Termin/e
wöchentlich (Do), ab 25.02.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, 4.B01
Umfang
2 Semesterwochenstunden
Turnus
wöchentlich
Inhalt
Ist das Musikhören im Islam erlaubt? Darf ich einer fremden Frau die Hand geben? Dürfen Muslime Gummibären essen? Ist das Tragen von Nagellack im Islam verboten? Darf ich eine Hypothek aufnehmen?... Die Bemühung um rituelle Reinheit und rechtes Handeln prägt den Alltag gläubiger Muslime. Das islamische Recht unterscheidet Objekte und Handlungen, die als rein und erlaubt (halal) gelten von solchen, die ausdrücklich verboten (haram) sind. Es wird weiter unterschieden zwischen pflichtmässigen Handlungen (wadschib), erwünschten Handlungen (mandub) und verpönten Handlungen (makruh). Das Proseminar ist als eine Einführung in wichtige islamische Speise- und Kleidervorschriften sowie ethische Normen und Verhaltensregeln gedacht. Dabei gehen wir immer auch der Frage nach, wie Muslime als religiöse Minderheiten in der Schweiz und Europa mit diesen religiösen Normen und Regeln umgehen (können).
Lernziele
Die Studierenden lernen Grundkonzepte des islamischen Rechts kennen und gewinnen Einblicke in zentrale Fragen der islamischen Religionspraxis in der Schweiz.
Voraussetzungen
keine
Sprache
Deutsch
Abschlussform / Credits
Aktive Teilnahme, Gruppenarbeit / 4 Credits
Kontakt
silvia.martens@unilu.ch
Material
Pflichtlektüre nach erster Sitzung zugänglich auf OLAT
Literatur
wird in der ersten Sitzung bekanntgegeben
Daten werden verarbeitet...
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