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Verbundübungen - Gruppe 2


Dozent/in Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann; Prof. Dr. iur. Jörg Schwarz; PD Dr. iur. Nicolas Diebold
Veranstaltungsart Übung
Code FS161371
Semester Frühjahrssemester 2016
Durchführender Fachbereich Sonderveranstaltung
Studienstufe Bachelor
Termin/e Do, 03.03.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 10.03.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 17.03.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 07.04.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 14.04.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Fr, 22.04.2016, 09:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 28.04.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 12.05.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Do, 19.05.2016, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 7
Weitere Daten Verbundübungen im Plenum: Do, 25.02./24.03. und Fr, 27.05.2016 von 8-10 h
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Lernziele Die Studierenden sollen:
- die mit einem komplexen Sachverhalt verbundenen rechtlich relevanten Fragen erkennen
- fortgeschrittene methodische Falllösungskompetenzen erwerben
- Basiswissen aus Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht anwenden können
- in der Lage sein, z.T. noch unbekannte Gesetze in die bekannten Strukturen einzuordnen und anzuwenden
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Rechtsgebiete erkennen
Voraussetzungen Vorlesungen ZGB l bis lll, OR l und ll, Strafrecht l bis lll, Staatsrecht l und ll, Verwaltungsrecht l und ll.
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja, 80 pro Gruppe; Eintrag in OLAT-Lerngruppe berechtigt zur Teilnahme.
Abschlussform / Credits Benotete schriftliche Prüfung, im Rahmen der Verbundprüfung / 4 Credits
Hörer-/innen Nein
Kontakt juerg-beat.ackermann@unilu.ch (Koordination und Strafrecht)
joerg.schwarz@doz.unilu.ch (Zivilrecht)
nicolas.diebold@doz.unilu.ch (Öffentliches Recht)
Literatur 1. Unterlagen Übungsunterlagen „Verbundveranstaltung", FS 16. In den Unterlagen finden Sie insbesondere eine Einführung in die Verbundveranstaltung und die Falllösungsmethodik sowie die zu bearbeitenden Fälle und eine Dokumentation mit Spezialliteratur. Die Unterlagen sind im Studiladen erhältlich. 2. Literatur Es geht in der Verbundveranstaltung vor allem darum, selbständig mit der einschlägigen Literatur arbeiten zu können. Im Grundsatz kann diejenige Literatur verwendet werden, die in den Vorlesungen zum ZGB, OR, Strafrecht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht verwendet wird. Es braucht keine zusätzliche Literatur angeschafft zu werden. Allfällige zusätzliche Abklärungen können mit Hilfe der in der Bibliothek verfügbaren Literatur erfolgen. 3. Erlasse BV, ZGB, OR, StGB, VwVG, BGG, VGG. Auf die weiteren erforderlichen Erlasse wird bei den einzelnen Fällen hingewiesen.