Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller (Leitung für die Luzerner Studierenden); Prof. Dr. Helmut Ofner (Wien); Prof. Dr. Andreas Spickhoff (München); Prof. Dr. Maria Giovanna Cubeddu (Triest/Regensburg) |
Veranstaltungsart |
Blockveranstaltung |
Code |
FS161489 |
Semester |
Frühjahrssemester 2016 |
Durchführender Fachbereich |
Privatrecht |
Studienstufe |
Bachelor
Master |
Weitere Daten |
Einführungsveranstaltung: Montag, 15. Februar 2016, 13.15-14.00 Uhr, Raum 4.B02 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Auf den ersten Blick befasst sich das Erbrecht mit Zuwendungen von Todes wegen. Allerdings kann der Umfang des Nachlasses durch Zuwendungen unter Lebenden erheblich beeinflusst werden. Solche Zuwendungen und Verträge auf den Todesfall können sowohl als legitime Mittel der Nachlassplanung als auch zur Umgehung erbrechtlicher Schranken (insbes. Pflichtteilsrechte) verwendet werden. Die Lehrveranstaltung befasst sich mit der Frage nach Gestaltungsmöglichkeiten, Berücksichtigung und Anfechtung von Zuwendungen unter Lebenden. Diese Fragestellungen sind in den Rechtsordnungen von Deutschland, Österreich und Italien ähnlich gelagert. Die Lösungswege unterscheiden sich allerdings erheblich, dies trotz der geografischen Nähe und der teilweise gemeinsamen Rechtsgeschichte der genannten Länder. Die gemeinsame Veranstaltung soll das Verständnis für die eigene Rechtsordnung vertiefen und den TeilnehmerInnen gleichzeitig die Augen dafür öffnen, dass die vom Schweizerischen Gesetzgeber gefundenen Lösungen keinen Exklusivitätscharakter aufweisen. Die Studierenden der Universität Luzern werden verschiedene Aspekte lebzeitiger Zuwendungen im Erbrecht aus der Sicht des schweizerischen Rechts aufarbeiten und in einem mündlichen Vortrag, ergänzt durch ein Handout oder eine ppt-Präsentation, vorstellen. Von den Studierenden aus Deutschland, Österreich und Italien werden die Konzeptionen dieser Rechtsordnungen dargestellt. Dabei wird sich herausstellen, wo Übereinstimmung und wo Unterschiede bestehen, und welche Vor- und Nachteile mit den verschiedenen Lösungsansätzen verbunden sind. Neben den Vorträgen und dem fachlichen Austausch bleibt genügend Zeit, Venedig in der Gruppe und einzeln kennenzulernen. Weitere Informationen über Organisation und Ablauf der Veranstaltung erfolgen anlässlich der Einführungsveranstaltung. Je nach Teilnehmerzahl und Präferenzen ist auch denkbar, dass einzelne TeilnehmerInnen einen Vortrag halten und andere eine schriftliche oder mündliche Prüfung absolvieren (wird anlässlich der Einführungsveranstaltung diskutiert; s. auch unten). |
Lernziele |
Ziel der Lehrveranstaltung ist u.a. die Erweiterung der Fähigkeit, sich selbständig, themenkonzentriert, sprachlich logisch und treffend mit rechtswissenschaftlichen Quellen auseinanderzusetzen und die erarbeiteten Ergebnisse vor einem internationalen Auditorium (d.h. vor den übrigen TeilnehmerInnen der Veranstaltung) zu präsentieren und argumentativ zu verteidigen. |
Voraussetzungen |
In formaler Hinsicht die Inhalte der Lehrveranstaltungen ‚Proseminar’ und ‚Bachelorseminar', in materieller Hinsicht die Inhalte der Lehrveranstaltungen ZGB II (Familienrecht) und ZGB III (Erbrecht). Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung und an der Blockveranstaltung in Venedig ist obliga-torisch, unentschuldigte Abwesenheit führt zur Note 1 |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, max. 10 Studierende |
Anmeldung |
Zwingend erforderlich bis zum 27. Januar 2016 per E-Mail (unter Angabe der Präferenz für den einen oder anderen Prüfungsmodus) an: regina.aebi@unilu.ch. |
Leistungsnachweis |
Falls Ihre Leistung in einer Präsentation besteht, haben Sie bis am 16. April 2016 Zeit, Ihre Präsentation vorzubereiten und Ihr Handout bzw. Ihre ppt-Präsentation zur inhaltlichen Kontrolle einzureichen. Sie erhalten dann wenige Tage vor der Blockveranstaltung eine Rückmeldung, sofern noch Anpassungen nötig sind.
Für die Teilnehmenden, die keine Präsentation halten, findet nach der Blockveranstaltung (genaues Datum nach Absprache) eine mündliche oder schriftliche Prüfung statt, die das Thema „Lebzeitige Zuwendungen im Erbrecht“ aus Sicht des Schweizerischen Rechts umfasst.
Die Präferenz für die eine oder andere Form der Leistung melden Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung. Der definitive Entscheid und ggf. die Themenzuteilung erfolgen anlässlich der Einführungsveranstaltung. |
Abschlussform / Credits |
Referat oder mündliche/schriftliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Die Blockveranstaltung findet vom 20.-22. April 2016 in Venedig statt. Die Universität Luzern beteiligt sich an den Kosten für gemeinsame Ausflüge und Mahlzeiten mit den Studierenden der anderen Universitäten und an den Reisekosten.
Als Besonderheit findet die Blockveranstaltung unter internationaler Beteiligung statt, was einen regen Austausch mit Studierenden aus Deutschland, Italien und Österreich ermöglicht und u.U. auch die Basis für weitere Kontakte legt (z.B. im Zusammenhang mit einem Auslandaufenthalt). |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
regina.aebi@unilu.ch |
Material |
Literaturhinweise für die Einarbeitung in das Thema erfolgen nach der Einführungsveranstaltung per OLAT. |
Literatur |
Provisorische Liste möglicher Themen: (Die Themenvergabe erfolgt anlässlich der Einführungsveranstaltung vom 15. Februar 2016) 1. Die rechtliche Qualifikation der Zuwendung (Wann ist eine Zuwendung eine solche unter Lebenden, wann ist sie eine solche von Todes wegen?) 2. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall im Allgemeinen 3. Berechtigungen an Bankkonti im Todesfall (Vollmachten auf den Tod, Vollmachten über den Tod hinaus, Gemeinschaftskonten usw.) 4. Versicherungsvertragliche Begünstigungen im Erbrecht (insbes. Lebensversicherungen) 5. Die einfache Gesellschaft mit Anwachsungsklausel als Instrument der Erbrechtsplanung 6. Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen: Das „Vermutungssystem“ des Schweizerischen Gesetzgebers 7. Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen 8. Güterrechtliche Begünstigung im Erbrecht (Inwiefern lässt sich mit güterrechtlichen Vorkehren Nachlassplanung betreiben?) 9. Wertveränderungen zwischen Zuwendung und Erbteilung (Mit welchem Wert ist zu rechnen? Inwiefern kann die gesetzliche Regelung für die Erbrechtsplanung verwendet werden?) 10. Erbrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Überblick über die Schwierigkeiten bei Nachfolge unter Lebenden und von Todes wegen) |