Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller (Leitung für die Luzerner Studierenden); Prof. Dr. Helmut Ofner (Wien); Prof. Dr. Andreas Spickhoff (München, Gesamtleitung); Prof. Dr. Maria Giovanna Cubeddu (Triest/Regensburg) |
Veranstaltungsart |
Blockveranstaltung |
Code |
FS171160 |
Semester |
Frühjahrssemester 2017 |
Durchführender Fachbereich |
Privatrecht |
Studienstufe |
Master |
Weitere Daten |
Einführungsveranstaltung: Montag, 20. Februar 2017, 16.15-17.00 Uhr im Raum 4.B47
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Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Das Medizinrecht ist kein Rechtsgebiet, das durch einen einzelnen Erlass umfassend abgedeckt wird. Vielmehr sind die überaus zahlreichen rechtlichen Fragestellungen, die sich primär aus der konkreten medizinischen Praxis ergeben, unter Beizug allgemeiner Bestimmungen des Vertrags-, Delikts-, Straf- und öffentlichen Rechts zu lösen. Ergänzt werden diese Normen durch punktuelle Regeln, die spezifisch auf das Arzt-Patienten-Verhältnis zugeschnitten sind. Als Besonderheit kommt hinzu, dass der Bereich Gesundheit an sich in der Kompetenz der Kantone liegt. Daher überschneiden sich oft bundesrechtliche Regeln (etwa zum Auftrags- oder zum Datenschutz- und Erwachsenenschutzrecht) mit kantonalen Erlassen (namentlich kantonalen Gesundheitsgesetzen). Die medizinrechtlichen Fragestellungen sind in den Rechtsordnungen von Deutschland, Österreich und Italien ähnlich gelagert wie in der Schweiz.
Die Lösungswege unterscheiden sich allerdings erheblich, dies trotz der geografischen Nähe und der teilweise gemeinsamen Rechtsgeschichte der genannten Länder. Die gemeinsame Veranstaltung soll das Verständnis für die eigene Rechtsordnung vertiefen und den TeilnehmerInnen gleichzeitig die Augen dafür öffnen, dass die vom Schweizerischen Gesetzgeber und von der Gerichtspraxis gefundenen Lösungen keinen Exklusivitätscharakter aufweisen. Die Studierenden der Universität Luzern werden ausgewählte medizinrechtliche Themen (s. sogleich) aus der Sicht des schweizerischen Rechts aufarbeiten und in einem mündlichen Vortrag, ergänzt durch ein Handout oder eine ppt-Präsentation, vorstellen. Von den Studierenden aus Deutschland, Österreich und Italien werden die Konzeptionen dieser Rechtsordnungen dargestellt. Dabei wird sich herausstellen, wo Übereinstimmung und wo Unterschiede bestehen, und welche Vor- und Nachteile mit den verschiedenen Lösungsansätzen verbunden sind. Neben den Vorträgen und dem fachlichen Austausch bleibt genügend Zeit, den Veranstaltungsort München in der Gruppe und einzeln kennenzulernen. Weitere Informationen über Organisation und Ablauf der Veranstaltung erfolgen anlässlich der Einführungsveranstaltung. Provisorische Themenliste: 1. Die Bindung des Arztes an den Patientenwillen, insbesondere nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit
2. Entscheidungs- und Partizipationsrechte Minderjähriger in der medizinischen Behandlung
3. Die «Behandlung ohne Zustimmung» (Zwangsbehandlung)
4. Fremdsprachige Patienten und Selbstbestimmung, unter besonderer Berücksichtigung der Aufklärung
5. Unfall im Ausland: Internationalprivatrechtliche Aspekte von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
6. Das Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Abstammung, insbesondere nach heterologer Insemination |
Lernziele |
Ziel der Lehrveranstaltung ist u.a. die Erweiterung der Fähigkeit, sich selbständig, themenkonzentriert, sprachlich logisch und treffend mit rechtswissenschaftlichen Quellen auseinanderzusetzen und die erarbeiteten Ergebnisse vor einem internationalen Auditorium (d.h. vor den übrigen TeilnehmerInnen der Veranstaltung) zu präsentieren und argumentativ zu verteidigen. |
Voraussetzungen |
In formaler Hinsicht die Inhalte der Lehrveranstaltungen ‚Proseminar’ und ‚Bachelorseminar', in materieller Hinsicht die Inhalte der Lehrveranstaltungen ZGB II (Familienrecht) und OR. Wer bereits Vorlesungen zum öffentlichen Gesundheitsrecht, zum Medizinrecht oder zum Biomedizinrecht besucht hat, hat bei der Vorbereitung einen Vorteil; das Absolvieren dieser Masterveranstaltungen ist aber nicht Teilnahmevoraussetzung.
Die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung vom 20. Februar 2017 und an der gesamten Blockveranstaltung in München ist obligatorisch, unent-schuldigte Abwesenheit führt zur Note 1. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, max. 6 Studierende; die Plätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. |
Anmeldung |
Zwingend erforderlich bis zum 13. Februar 2017 per E-Mail an: regina.aebi@unilu.ch. |
Prüfung |
Referat in München (10-15 Minuten), einschliesslich zweckdienlicher Teilnehmerunterlagen
Sie haben die Gelegenheit, bis am 20. April 2017 Ihre Präsentation vorzubereiten und Ihr Handout bzw. Ihre ppt-Präsentation vorab zur inhaltlichen Kontrolle einzureichen. Sie erhalten dann wenige Tage vor der Blockveranstaltung eine Rückmeldung, sofern noch Anpassungen nötig sind.
Überlegen Sie vor der Einführungsveranstaltung, welche Themen Sie besonders interessieren. Die Themenzuteilung erfolgt anlässlich der Einführungsveranstaltung nach Interesse, ggf. per Losentscheid. |
Abschlussform / Credits |
Referat, einschliesslich zweckdienlicher Teilnehmerunterlagen / 5 Credits
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Hinweise |
Die Blockveranstaltung findet in München statt. Die Universität Luzern beteiligt sich an den Kosten für gemeinsame Ausflüge und Mahlzeiten mit den Studierenden der anderen Universitäten. Ferner beteiligt sich die Universität Luzern mit Fr. 150.- / StudentIn an den Kosten für Reise, Unterkunft und gemeinsame Mahlzeiten bzw. Ausflüge. Im Übrigen sind die Kosten für Reise und Unterkunft durch die Studierenden zu tragen.
Als Besonderheit findet die Blockveranstaltung unter internationaler Beteili-gung statt, was einen regen Austausch mit Studierenden aus Deutschland, Italien und Österreich ermöglicht und u.U. auch die Basis für weitere Kontak¬te legt (z.B. im Zusammenhang mit einem Auslandaufenthalt).
Die Veranstaltung beginnt am 2. Mai 2017 am frühen Nachmittag und endet am 4. Mai um die Mittagszeit. |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
regina.aebi@unilu.ch |
Material |
Literaturhinweise für die Einarbeitung in das Thema erfolgen nach der Einführungsveranstaltung per OLAT. |
Literatur |
Provisorische Liste möglicher Themen: (Die Themenvergabe erfolgt anlässlich der Einführungsveranstaltung vom 15. Februar 2016) 1. Die rechtliche Qualifikation der Zuwendung (Wann ist eine Zuwendung eine solche unter Lebenden, wann ist sie eine solche von Todes wegen?) 2. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall im Allgemeinen 3. Berechtigungen an Bankkonti im Todesfall (Vollmachten auf den Tod, Vollmachten über den Tod hinaus, Gemeinschaftskonten usw.) 4. Versicherungsvertragliche Begünstigungen im Erbrecht (insbes. Lebensversicherungen) 5. Die einfache Gesellschaft mit Anwachsungsklausel als Instrument der Erbrechtsplanung 6. Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen: Das „Vermutungssystem“ des Schweizerischen Gesetzgebers 7. Herabsetzung lebzeitiger Zuwendungen 8. Güterrechtliche Begünstigung im Erbrecht (Inwiefern lässt sich mit güterrechtlichen Vorkehren Nachlassplanung betreiben?) 9. Wertveränderungen zwischen Zuwendung und Erbteilung (Mit welchem Wert ist zu rechnen? Inwiefern kann die gesetzliche Regelung für die Erbrechtsplanung verwendet werden?) 10. Erbrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Überblick über die Schwierigkeiten bei Nachfolge unter Lebenden und von Todes wegen) |