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Recht und Gerechtigkeit. Rechtsphilosophische Konzeptionen


Dozent/in Prof. Dr. Adrian Loretan
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code FS181108
Semester Frühjahrssemester 2018
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Termin/e wöchentlich (Mo), ab 19.02.2018, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B48
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt „Der Ausnahmezustand bezeichnet nicht die Diktatur, sondern einen rechtsfreien Raum, eine Zone der Anomie, in der alle rechtlichen Bestimmungen […] ausser Kraft gesetzt sind.“ (Giorgio Agamben) Der Westen hat gemäss Agamben die vom Terrorismus gestellte Falle noch nicht erkannt, wenn er die gültige Rechtsordnung aufheben will, um diese Rechtsordnung zu sichern.
Ist Recht eine Funktion der Macht oder der Gerechtigkeit? Ist Recht eine Funktion der Freiheit oder der Wahrheit? Die Frage nach dem Rechtsbegriff ist kein Luxus, sondern zentral für das Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft: „Noch suchen die Juristen eine Definition zu ihrem Begriffe vom Recht.“ (Kant)
Die Gerechtigkeitsfrage wird häufig von der Frage „Was ist Recht?“ getrennt und bleibt unbeantwortet. In der Vorlesung werden u.a. folgende Fragen gestellt: Ist geltendes Recht richtig? Was ist „richtig“? Warum gilt Recht (Legitimation)? Was sind die Leistungen des Rechts? Ist Willkür eine Alternative?
Wie kann eine Gesellschaft freier und gleicher Menschen dauerhaft bestehen, wenn sie durch gegensätzliche religiöse und philosophische Lehren zerrissen ist? (Rawls) Welche gemeinsamen Rechtsgrundlagen prägen den Dialog zwischen religiösen und säkularen Menschen? Die Begriffe ‚Menschenwürde und Menschenrechte‘ gelten als Kurzformeln für die Vergewisserung der Grundlagen einer demokratischen Rechtsordnung. Sie unterliegen jedoch Interpretationsunterschieden.
Die Menschenrechte haben Anerkennung nicht nur in der Staatenwelt, sondern auch bei den Religionsgemeinschaften gefunden, namentlich bei den christlichen Kirchen. Die Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung, die 1981 vom ‚Islamrat für Europa‘ der UNESCO vorgelegt wurde und die Erklärung der Menschenrechte im Islam, verabschiedet von den Aussenministern der ‚Organisation der Islamischen Konferenz‘ 1990 in Kairo, weichen erheblich von den internationalen Menschenrechtsstandards ab, so Heiner Bielefeldt, Ehrendoktor der Theologischen Fakultät der Universität Luzern. Der inhaltliche Rechtsbegriff wird immer diffuser. Der Menschenrechtsdiskurs differenziert sich in juristische, politische, ethische und theologische Spezialdiskurse aus, zwischen denen die Verständigung sich schwieriger gestaltet. Der gemeinsame normative Grund der Rechte wird verwischt, weil auch das Bewusstsein für die Grenzen der Menschenrechte schwindet. Der Rechtsbegriff droht seine inhaltlichen und normativen Konturen zu verlieren. Die Klärung des Rechtsbegriffs ist daher von theoretischem und praktischem Interesse.
Lernziele Die Hauptvorlesung möchte zur Klärung der Begriffe „Recht und Gerechtigkeit“ beitragen, die beide zentral sind für ein friedliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft.
Voraussetzungen Einführung in das Kirchenrecht und Staatskirchenrecht mit Prüfung.
Sprache Deutsch
Prüfung Unbenoteter Leistungsnachweis:
- Gespräch über die Thematik der Veranstaltung (2 Cr)
Benotete mündliche Prüfung (3 Cr)
Abschlussform / Credits siehe Prüfung / 0 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits (für Modul Hauptvorlesung frei wählbar)
Hinweise Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Theologie und Philosophie des Kirchenrechts.
Hörer-/innen Ja
Kontakt kirchenrecht@unilu.ch
Material Skript von fast 40 Seiten.
Literatur Paul Richli (Hg.), Wo bleibt die Gerechtigkeit? Antworten aus Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaft, Zürich 2005.
Kurt Seelmann (Hg), Texte zur Rechtsphilosophie von der Antike bis ins 19. Jh., Basel 2000.
Norbert Hoerster (Hg.), Klassische Texte der Staatsphilosophie, 13. Aufl., München 2006.
Christoph Horn u.a., Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis zur Gegenwart, Frankfurt a.M. 2002.
Giorgio Agamben, Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, dt. Frankfurt a. M. 2002.
Jürgen Habermas, Faktizität und Geltung, Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt a. M. 1998.
Wolfgang Huber, Gerechtigkeit und Recht. Grundlinien christlicher Rechtsethik, Gütersloh 1996.
Gerhard Rau, Das Recht der Kirche. Zur Theorie des Kirchenrechts, Gütersloh 1997.