Dozent/in |
Dr. iur. Luzia Vetterli |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS181443 |
Semester |
Frühjahrssemester 2018 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Mi), ab 21.02.2018, 08:15 - 10:00 Uhr, 4.A05 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Ausländer – vor allem Männer – stellen einen grossen Teil der Gefängnisinsassen. Die Medien berichten von kriminellen Ausländern oder fragen nach dem „Migrationshintergrund“ eines Schweizers. Die Gesellschaft verlangt „Lösungen“ in Form der Ausschaffungsinitiative. Die Lehrveranstaltung Migrationsstrafrecht richtet das Augenmerk auf Ausländer und Ausländerinnen im Strafverfahren. Obwohl unser Rechtssystem vom Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung geprägt ist, gestaltet sich ein Strafverfahren wesentlich anders, je nachdem, ob die betroffene Person einen Schweizer Pass hat oder nicht. Die Lehrveranstaltung legt einen ersten Schwerpunkt auf die Strafbestimmungen des AuG. Die Verurteilungen gemäss Art. 119 ff. AuG machen gemäss Kriminalstatistik einen beträchtlichen Anteil aus, viele Fragen sind dabei jedoch noch offen und umstritten. Aber auch im Kernstrafrecht des StGB gibt es eine Reihe von Fragen, die im Migrationsstrafrecht eine Rolle spielen. Interessant ist beispielsweise, ob die Herkunft bei der Frage nach dem Rechtsirrtum, bei der Rechtfertigung oder bei der Strafzumessung berücksichtigt werden darf. Im BT haben die migrationsrechtlich relevanten Delikte der Zwangsehe, der weiblichen Genitalverstümmelung und des Menschenhandels an Aktualität gewonnen. Auch im Strafprozessrecht spielt die Herkunft des Täters eine Rolle, beispielsweise bei der Frage, ob Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet werden darf, oder wie und wie umfangreich der in der EMRK verankerte Anspruch auf Übersetzung zu gewährleisten ist. Schliesslich ist für AusländerInnen, die in ein Strafverfahren involviert sind, die Strafe, die sie zu befürchten haben, meist das kleinere Übel. Ihre wirkliche Sorge gilt den migrationsrechtlichen Konsequenzen einer Verurteilung. |
Lernziele |
Querschnittartiger Überblick über die migrationsrechtlich interessierenden Themen des Straf- und Strafprozessrechts |
Voraussetzungen |
Vertieftes Interesse für strafrechtliche Themen, Kenntnisse des Migrationsrechts |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Credits
|
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
luzia.vetterli@doz.unilu.ch |
Material |
Skript (wird während des Semesters online geschaltet). |
Literatur |
Was ist unentbehrlich?
• Gesetze: EMRK, StGB, AuG, StPO, VZAE; Weitere Literatur
• Martina Caroni et al., Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer, Stämpflis Handkommentar, Bern 2010;
• Marc Spescha et. al., Migrationsrecht, Kommentar zum schweizerischen Ausländergesetz und Freizügigkeitsabkommen, Zürich 2012. Prüfungsrelevante Erlasse
• SR 0.101 EMRK;
• SR 311.0 StGB;
• SR 312.0 StPO;
• SR 142.20 AUG;
• SR 142.201 VZAE;
• SR 0.142.112.681 FZA;
• SR 142.204 VEV;
• SR 101 BV.
|