Begleitübungen zum Strafrecht lV
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker |
Veranstaltungsart |
Begleitübung |
Code |
FS191125 |
Semester |
Frühjahrssemester 2019 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Mi), ab 20.02.2019, 13:15 - 14:00 Uhr, HS 10 |
Umfang |
1 Semesterwochenstunde |
Inhalt |
Erst im Strafprozess beginnt das materielle Strafrecht zu leben. Deshalb stehen in dieser Übungsveranstaltung einzelne Strafrechtsfälle im Mittelpunkt, anhand derer das in der Lehrveranstaltung erarbeitete theoretische Wissen angewendet wird. Der Fokus liegt dabei auf dem Verfahrensgang rund um den Fall und auf der Anwendung einzelner Verfahrensgrundsätze, die eigentlich erst durch ihren Fallbezug so richtig mit Inhalt gefüllt werden. Deutlich wird werden, dass es im Strafprozess zwar um die Erforschung materieller Wahrheit geht, dass diese aber nicht um jeden Preis hergestellt wird; die Wahrheitsfindung steht vielmehr im Spannungsverhältnis der berechtigten Interessen aller Verfahrensbeteiligten. Ziel ist es, den Studierenden auf der Grundlage praktischer Fälle aufzuzeigen, dass das Strafverfahren vor diesem Hintergrund nicht beliebig ist, sondern wohl überlegten Regeln folgt, die mehr sind als ein blosser Formalismus. Für diese Regeln sollen die Studierenden ein Grundverständnis entwickeln und ihre Anwendung üben. |
E-Learning |
https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/16539681139 |
Lernziele |
Einführung in den Strafprozess |
Voraussetzungen |
Besuchte Vorlesung Strafrecht ll und ll und dazugehörige Übungen; Besuch der Vorlesung Strafrecht lll und lV. Vorbereitung und aktive Teilnahme am Unterricht werden erwartet. |
Sprache |
Deutsch |
Hörer-/innen |
Nach Vereinbarung |
Kontakt |
andreas.eicker@unilu.ch |
Literatur |
Prüfungsrelevante Erlasse SR 312.0 Schweizerische Strafprozessordnung in aktueller Fassung.
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