Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Furrer, LL.M. |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS191195 |
Semester |
Frühjahrssemester 2019 |
Durchführender Fachbereich |
Privatrecht |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Mi), ab 20.02.2019, 08:15 - 10:00 Uhr, HS 5 14-täglich (Di), ab 26.02.2019, 14:15 - 16:00 Uhr, HS 5 |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Die Lehrveranstaltung vermittelt den Studierenden das Grundwissen über die wichtigsten Gebiete des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Internationalen Zivilprozessrechts (IZPR). Die Grundfragen des IPR werden gleichzeitig mit den wichtigsten Gebieten des Besonderen Teils dargestellt und anhand konkreter Fälle illustriert. |
E-Learning |
https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/16539681140 |
Lernziele |
- Erwerb von Grundkenntnissen der wichtigsten Grundsätze und Regeln des IPR und des IZPR
- Fähigkeit, Grundkenntnisse fallbezogen umzusetzen |
Voraussetzungen |
- Besuch der privatrechtlichen Lehrveranstaltungen der vorhergehenden Semester (ZGB l-lll, OR l-ll, ZPR/SchKG)
- Aktive Teilnahme am Präsenzunterricht |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung / 6 Credits
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Hinweise |
Es wird erwartet, dass Sie sich zu Hause mit Hilfe des unten angeführten Lehrmittels auf die Lehrveranstaltung vorbereiten. In der Regel wird das Gelesene in einer der drei Vorlesungsstunden erläutert. Im Rahmen der Doppelstunde wird die Materie mittels der Einführungsfälle für die jeweiligen Kapitel anhand des Fragenkatalogs am Ende des Kapitels weiter vertieft. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
andreas.furrer@unilu.ch |
Material |
FURRER/GIRSBERGER/SCHRAMM/MÜLLER-CHEN, Internationales Privatrecht I, Reihe litera B, 4. Auflage Zürich (Schulthess) 2019
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Literatur |
Was ist unentbehrlich?
• Gesetze: IPR-Gesetz (SR 291), LugÜ (SR 0.275.11) (enthalten in der Gesetzesausgabe von Gauch/Stöckli, ZGB/OR, 52. Aufl. 2018, oder - zusammen mit weiteren wichtigen Staatsverträgen - Andreas Bucher, Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2014;
• Lehrbuch: Andreas Furrer/DanielGirsberger/Dorothee Schramm/Markus Müller-Chen, Internationales Privatrecht I, Reihe litera B, 4. Aufl. 2019. Diese Materialien sind zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich. Weitere Literatur Vgl. die Hinweise im oben genannten Lehrmittel. Prüfungsrelevante Erlasse
• SR 210 ZGB;
• SR 220 OR;
• SR 291 IPRG;
• SR 0.275.12 LugÜ;
• SR 0.211.212.3 Übereinkommen über die Anerkennung von Ehescheidungen und Ehetrennungen;
• SR 0.211.213.01 Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht;
• SR 0.211.213.02 Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen;
• SR 0.274.15 Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland;
• SR 0.211.230.01 Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts;
• SR 0.211.230.02 Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung;
• SR 0.211.231.011 Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ;
• SR 0.211.232.1 Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HEsÜ);
• SR 211.222.32 Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE);
• SR 0.211.231.01 Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen;
• SR 0.211.221.311 Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption;
• SR 0.211.312.1 Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht;
• SR 0.221.371 Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung;
• SR 0.221.211.1 „Wiener Kaufrecht“ Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (erste 10 Artikel);
• SR 0.221.211.4 Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht;
• SR 0.741.31 Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht;
• SR 0.221.556.1 Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an intermediärverwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung.
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