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Fernstudium Konzeptionen von Recht und Gerechtigkeit. Vom Naturrecht bis zu den Menschenrechten


Dozent/in Prof. Dr. iur. can., lic. theol. Adrian Loretan
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code FS201122
Semester Frühjahrssemester 2020
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Weitere Daten - Aufschaltung der Unterlagen auf OLAT: am Anfang des Semesters
- Aufschaltung der Podcasts auf OLAT: bis spätestens eine Woche nach der Veranstaltung
- Termine der Konferenzschaltungen: 23.03.2020: 14:00; 06.04.2020: 14:00
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus alle drei Jahre
Inhalt Der Begriff Menschenwürde wird erstmals in der Präambel der UN-Charta verwendet, dann in der Allg. Erklärung der Menschenrechte. Er wird von den Verfassungen der Staaten aufgenommen. Die Sozialhilfe z.B. hat die Aufgabe, jene Menschen zu unterstützen, die sich in einer Notlage befinden und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können. Sie sichert diesen Menschen ein Überleben in Würde. Die Menschenrechte haben als politisch-rechtliche Leitidee weitreichende Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Sie haben Anerkennung nicht nur in der Staatenwelt, sondern auch bei den Religionsgemeinschaften gefunden, namentlich bei den christlichen Kirchen. Die Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung, die 1981 vom ‚Islamrat für Europa‘ der UNESCO vorgelegt wurde, und die Erklärung der Menschenrechte im Islam, verabschiedet von den Aussenministern der ‚Organisation der Islamischen Konferenz‘ 1990 in Kairo, weichen erheblich von den internationalen Menschenrechtsstandards ab, so Heiner Bielefeldt. Der inhaltliche Menschenrechtsbegriff wird immer diffuser. Der Menschenrechtsdiskurs differenziert sich in juristische, politische, ethische und theologische Spezialdiskurse aus, zwischen denen sich die Verständigung zunehmend schwieriger gestaltet. Der gemeinsame normative Grund der Menschrechte wird verwischt, weil auch das Bewusstsein für die Grenzen der Menschenrechte schwindet. Z.B. können exklusive christliche oder islamische Menschenrechtsbegründungen dazu führen, dass der Umgang mit religiösen und weltanschaulichen Minderheiten im Sinne konfessioneller Toleranz statt nach den Prinzipien strikter Gleichberechtigung gestaltet wird. Laizistische Konzeptionen können religiöse Aktivitäten unter Verdacht politischer Reaktion stellen und durch restriktive Auslegung der Religionsfreiheit aus dem öffentlichen Leben verdrängen. Hinter der scheinbar abstrakten Differenzierung der theoretischen Deutung der Menschenrechte verbergen sich konkrete politische Konflikte. Ohne eine präzise normative Bestimmung der Menschenrechte und ihres Verhältnisses untereinander sowie ihres Verhältnisses zu anderen politisch-rechtlichen Prinzipien besteht die Gefahr, dass der Anspruch der Menschenrechte durch Abwägung gegen konkurrierende Prinzipien beliebig relativiert oder aufgelöst wird.
Lernziele Wie kann die weltweite Freiheitsidee der Menschenrechte vor relativierenden Begründungen geschützt werden? Was ist Recht? Gibt es Antworten ausserhalb des Rechtspositivismus? Sind vorpositive Richtigkeitskriterien zulässig? Warum gilt Recht (Legitimation)? Wohnt die Gerechtigkeit auf einer Etage, zu der das Recht keinen Zutritt hat? (Dürrenmatt) Diese philosophischen Fragen lassen das Rechtsdenken nicht unberührt. Die Hauptvorlesung möchte zur Klärung der Begriffe Menschenwürde / Menschenrechte und seiner Begründungen beitragen, die beide für Recht, Moral, Politik und Religion, kurz für ein friedliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft, zentral sind. Es gibt Mitglieder von Religionen und Weltanschauungen, die ihre absolute Weltsicht mit Waffengewalt durchsetz(t)en. Solche Mitglieder werden heute Terroristen oder «Märtyrer» genannt, je nach Standpunkt Wie ist eine friedliche Koexistenz von absoluten Wahrheitsansprüchen denkbar? Was trägt dazu die Gerechtigkeitskonzeption des liberalen Rechtsstaats bei (John Rawls)? Wie können freie und gleiche Bürgerinnen und Bürger friedlich zusammenleben, obwohl sie von umfassenden religiösen und säkular-weltanschaulichen Lehren zerrissen sind? Welche Religionsmitglieder bestimmen, wie sich eine Religionsgemeinschaft in einem Rechtsstaat zu verstehen hat? Gibt es Grundrechte in den Religionsgemeinschaften, auf die sich alle Mitglieder berufen können, oder gilt der absolute Wahrheitsglaube einiger Mitglieder? Wie müssten sich die Religionsgemeinschaften nach innen verändern, um rechtsstaatsverträglicher zu werden? Es werden denkbare Lösungen für die anstehenden Probleme erarbeitet, die sich rechtlich umsetzen lassen.
Voraussetzungen Einführung in das Kirchenrecht/Staatskirchenrecht
Sprache Deutsch
Prüfung Unbenoteter Leistungsnachweis:
- mündliche Prüfung (2 Cr)
- Essay (2 Cr)
Benotete mündliche Prüfung (3 Cr)
Abschlussform / Credits Benotete mündliche Prüfung mit Zusatzleistung: / 4 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
siehe "Prüfung" / 0 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits (für Modul Hauptvorlesung frei wählbar)
Hinweise - Modus der Durchführung: Podcasts (wöchentlich) und Konferenzschaltungen (freiwillig)
- Lehrveranstaltungsbeginn: Montag, 17.02.
- Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Theologie und Philosophie des Kirchenrechts und Strafrecht
- MA RWP: Anmeldung mit Angabe des gewünschten Moduls innerhalb der Anmeldefrist an zrwp.master@unilu.ch.
Hörer-/innen Nein
Kontakt adrian.loretan@unilu.ch
Literatur Ernst Wolfgang Böckenförde, Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie. Antike und Mittelalter, Tübingen 22006 (UTB 2270).
Jürgen Habermas, Auch eine Geschichte der Philosophie: Band 1: Die okzidentale Konstellation von Glauben und Wissen; Band 2: Vernünftige Freiheit. Spuren des Diskurses über Glauben und Wissen, Berlin 2019.
Jürgen Habermas, Zwischen Naturalismus und Religion. Philosophische Aufsätze, Frankfurt a.M. 2005.
John Rawls, Politischer Liberalismus, übersetzt von W. Hinsch, Frankfurt a.M. 2003 (stw 1642).
Paul Richli, Wo bleibt die Gerechtigkeit? Antworten aus Theologie, Philosophie und Rechtswissenschaft, Zürich 2005 (Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft 5).