Dozent/in |
Prof. (FH) Dr. iur. Walter Schmid |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
FS201297 |
Semester |
Frühjahrssemester 2020 |
Durchführender Fachbereich |
Öffentliches Recht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Di), ab 19.02.2019, 15:15 - 18:00 Uhr, Externer Standort, HSLU-SA |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Die Sozialhilfe (früher Fürsorge) gewinnt für die Existenzsicherung von Armutsbetroffenen an Bedeutung. Mehr als 250'000 Menschen sind heute auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Das Recht der Sozialhilfe stellt ein faszinierendes Patchwork aus Grundrechten, Verwaltungs- und Sozialrecht dar mit vielfältigen Bezügen zur Sozialpolitik, zum Föderalismus und der Geschichte des Sozialstaates. Die Vorlesung bietet Gelegenheit, sich vertieft mit Gesetzen, Rechtssprechung und Lehre auseinander zu setzen. Darüber hinaus werden ausgehend von Praxisbeispielen und Rechtstatsachen grundsätzliche sozialpolitische Fragestellungen erörtert. |
E-Learning |
https://lms.uzh.ch/url/repositoryentry/16703094866 |
Lernziele |
Die Studierenden kennen die Grundzüge des Sozialhilferechts. Sie sind in der Lage, Bezüge zur Praxis herzustellen und den Sozialstaat Schweiz aus der Perspektive der Armutsbekämpfung zu verstehen. |
Voraussetzungen |
Staats- und Verwaltungsrecht |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung / 5 Credits
|
Hinweise |
Diese Vorlesung wird als joint venture mit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit realisiert. Das Semester dauert bis zum 06.06.2020. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
walter.schmid@doz.unilu.ch |
Literatur |
• Lehrbuch: Christoph Häfeli (Hrsg.), Das Schweizerische Sozialhilferecht, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung, 2008;
• Lehrbuch: Claudia Hänzi, Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe in der Schweiz. Entwicklung, Bedeutung und Umsetzung der Richtlinien in den deutschsprachigen Kantonen der Schweiz, 2011;
• Lehrbuch: Felix Wolffers, Grundriss des Sozialhilferechts. Eine Einführung in die Fürsorgegesetzgebung von Bund und Kantonen, 1993.
Unerlässlich sind das Skript „Recht der Sozialhilfe“ sowie Textausgaben der folgenden Gesetze:
• Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101);
• Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern vom 24. Oktober 1989 (SRL 892);
• Sozialhilfeverordnung des Kantons Luzern vom 13. Juli 1990 (SRL 892a);
• Bundesgesetz vom 24. Juni 1977 über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (Zuständigkeitsgesetz, ZUG) (SR 851.1);
• Die neuste Version der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), 4. überarb. Ausgabe April 2005, Ergänzungen 12/05, 12/07, 12/08 und 12/10;
• Guido Wizent, 2014, Sozialhilferechtliche Bedürftigkeit. Ein Handbuch. Dis. Zürich/St. Gallen, Dike-Verlag AG.
Eine Auswahlliste empfohlener Literatur wird erstellt und am Anfang des Semesters verteilt. Weitere Unterlagen werden im Verlauf der Lehrveranstaltung abgegeben.
|