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„Wir heiraten.“ Das kanonische Eherecht aus historischer, systematischer und praktischer Perspektive


Ausfall LV Die Vorlesung fällt am 09.05.2022 aus.
Durchführungsmodus Ab 21.03.2022 Präsenzmodus (mit Podcast)
Dozent/in Dr. theol. Sabine Baggenstos
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code FS221012
Semester Frühjahrssemester 2022
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Termin/e Mo, 21.02.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 07.03.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 14.03.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 21.03.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 28.03.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 04.04.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 11.04.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 25.04.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 02.05.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 09.05.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 16.05.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 23.05.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Mo, 30.05.2022, 16:15 - 18:00 Uhr, 3.B58
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus Alle drei Jahre
Inhalt Mit dem Satz „Wir heiraten.“ kündigen Paare an, dass sie von nun an gemeinsam durch das Leben gehen wollen. Kirchenrechtlich wird dies umschrieben mit dem „Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen […].“ (Can. 1055 § 1 CIC/1983) Diese Verbindung von Mann und Frau als rechtlich verbindliche Lebensform ist Gegenstand des kanonischen Eherechts. Im historischen Teil der Vorlesung werden einige Ereignisse beleuchtet, die das heute geltende Eherecht geprägt haben. Im systematischen Teil werden die Inhalte dargestellt. Was ist die Ehe kirchenrechtlich gesehen? Welche Vorausset-zungen müssen gegeben sein, damit die Ehe gültig zustande kommt? Der praktische Teil ist den Vorgehensweisen zur Ehevorbereitung und zur Eheschliessung sowie zur Eheauflösung und zur Ehenichtigkeitserklärung gewidmet. Obwohl die Ehe grundsätzlich als unauflöslich betrachtet wird, kann sie unter gewissen Umständen aufgelöst werden oder es kann geprüft werden, ob die Eheschliessung ungültig war.
Lernziele Die Studierenden können die historischen Ereignisse, die das Eherecht geprägt haben, zeitlich einordnen und ihre Auswirkungen auf das geltende Eherecht benennen.

Die Studierenden können die Inhalte des Eherechts darstellen und die Gültigkeitsvoraussetzungen für die Ehe erklären.

Die Studierenden können erklären, wie vorzugehen ist bei der Ehevorbereitung, der Eheschliessung, der Eheauflösung und der Ehenichtigkeitserklärung.

Weitere Lernziele werden in der Vorlesung bekanntgegeben.
Voraussetzungen Einführung ins Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
Sprache Deutsch
Leistungsnachweis Unbenoteter Leistungsnachweis:
- mündliche Prüfung (2 Cr)
- Essay (2 Cr)

Benotete mündliche Prüfung (3 Cr)
Abschlussform / Credits siehe "Prüfung" / 0 Credits
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits
Hinweise Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Sakramentenrecht (Ehe), kath. Gerichtsbarkeit (insb. Ehestreitsachen)
Hörer-/innen Ja
Kontakt sabine.baggenstos@doz.unilu.ch
Literatur Althaus, Rüdiger; Prader, Joseph; Reinhardt, Heinrich J. F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis. Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung. Hinweise auf die Rechtsordnungen der Ostkirchen und auf das islamische Recht, Essen 52014. Brosi, Urs, Recht, Strukturen, Freiräume. Kirchenrecht. Überarbeitet und mit einem Beitrag zum deutschen Staatskirchenrecht ergänzt von Irina Kreusch (Studiengang Theologie IX), Zürich 2013. Eherechtskommentare zu can.1055 ff. vgl. Münsterischer Kommentar Bd. 5, Literaturverzeichnis vor can. 1055. Haering, Stephan; Rees, Wilhelm; Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015. Lüdicke, Klaus (Hg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unter Mitarbeit von Reinhild Ahlers, Rüdiger Althaus, Georg Bier u. a. 6 Bde., Essen 1985ff. (Loseblattsammlung, wird laufend aktualisiert). Texte zur Spiritualität und Theologie der Ehe vgl. Zeitschrift INTAMS review.

Weitere Literatur wird in der Vorlesung bekanntgegeben.