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Denken und strafen - Kirchliche Rechtsphilosophie / kirchliches Strafrecht


Dozent/in Dr. theol. Martina Tollkühn
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code FS231470
Semester Frühjahrssemester 2023
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Termin/e Mo, 27.02.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 06.03.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B58
Mo, 13.03.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 20.03.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 27.03.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 03.04.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 17.04.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 24.04.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 01.05.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 08.05.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 15.05.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Mo, 22.05.2023, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus Alle 2 Jahre im FS
Inhalt

Wie lässt sich kirchliches Recht begründen? Sollte es in einer Kirche nicht auch ohne rechtliche Festlegungen gehen? Was sind iura nativa? 

Eines dieser Rechte, die die Kirche für sich selbst in Anspruch nimmt, ist das Recht zu strafen. Die Strafnormen wurden seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eher als eigentlich abschaffungswürdiger Teil des Kirchenrechts angesehen. In den letzten Jahren hat sich das radikal geändert und führte letztlich auch zur 2021 abgeschlossenen kompletten Überarbeitung des Buches VI über die Strafbestimmungen im CIC/1983. 

Die Vorlesung ist inhaltlich zweigeteilt und kann so mehrere Pflichtstoffe abdecken. Im ersten Teil stellen wir uns den rechtsphilosophischen Überlegungen, im zweiten Teil erkunden wir Strafen, Strafformen und Straftaten im kanonischen Recht.

Lernziele - Verschiedene Formen der Rechtsbegründung verstehen, analysieren und evaluieren
- Ausgewählte Canones des Buches VI des CIC/1983 analysieren, kontextualisieren und auslegen
- Parameter des kirchlichen Strafrecht auf konkrete Fälle anwenden
Voraussetzungen Lateinkenntnisse. Einführung in das Kirchenrecht und Staatskirchenrecht
Sprache Deutsch
Prüfung - Essay (2 Cr) (= Unbenoteter Leistungsnachweis)
- Unbenotete mündliche Prüfung (2 Cr) (= Unbenoteter Leistungsnachweis)
- Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) (= Benotete Prüfung)
Abschlussform / Credits Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete Prüfung / 3 Credits
kein Abschluss / 0 Credits
Entscheidung im Mai / 0 Credits
Hinweise Pflichtinhalt gem. SPO 2013:
Kirchenrecht / Staatskirchenrecht: Theologie und Philosophie des Kirchenrechts und Strafrecht
Hörer-/innen Ja
Kontakt martina.tollkuehn@unilu.ch
Literatur
- Luf, Gerhard, § 4 Rechtsphilosophische Grundlagen des Kirchenrechts, in: HdbKathKR, 3. Auflage, Regensburg 2015, 42-56.
- Pree, Helmuth, § 5 Theorie des kanonischen Rechts, in: HdbKathKR, 3. Auflage, Regensburg 2015, 57-69.
- Graulich, Markus; Hallermann, Heribert, Das neue kirchliche Strafrecht. Einführung und Kommentar, Münster 2021 (Kirchen- und Religionsrecht 35).
- Rees, Wilhelm, Die Strafgewalt der Kirche. das geltende kirchliche Strafrecht - dargestellt auf der Grundlage seiner Entwicklungsgeschichte, Berlin 1993.