Dozent/in |
Prof. Dr. theol. lic. phil. Peter G. Kirchschläger |
Veranstaltungsart |
Hauptvorlesung |
Code |
FS241365 |
Semester |
Frühjahrssemester 2024 |
Durchführender Fachbereich |
Theologie |
Studienstufe |
Bachelor
Master |
Weitere Daten |
12. und 13.03.2024: Internationale Kinderrrechtstagung des ISE als Teil der Vorlesung
Zusätzliche Austauschmöglichkeit via Zoom: 06.03.2024, 16.45-17.15h und 22.05.2024, 16.30-17.00h |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Turnus |
jeweils im FS |
Inhalt |
Primär sind die Staaten dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen, durchzusetzen und zu realisieren. Da-bei handelt es sich aber nicht um eine alleinige Verpflichtung der Staaten. Auch nichtstaatliche Akteur:innen (z. B. Unternehmen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Individuen, …) haben Menschenrechtsverpflichtungen, zum Respekt, zum Schutz, zur Durchsetzung und zur Realisierung der Menschenrechte beizutragen. Das Verhältnis zwischen Menschenrechten und Religionen als Beispiel für «non-state actors» sowie ihre Menschenrechtsverantwortung stehen zunächst im Fokus der Vorlesung. Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft sind die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich-demokratischen Rechtskultur zu treten. Die Religions- und Weltanschauungsgemein-schaften müssen ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Gemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft ethisch neu fassen. Dieser Prozess hat exemplarischen Charakter; er lässt auch ethische Rückschlüsse auf andere nichtstaatliche Akteur:innen und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten zu. Darüber hinaus wird das Menschenrecht auf Menschenrechtsbildung in seiner Entstehung und Bedeutung diskutiert sowie die Rolle der Menschenrechtsbildung für die Menschenrechte aus ethischer Perspektive analysiert |
Schlagworte |
Nachhaltigkeit; Gender/Diversity |
Lernziele |
Die Studierenden kennen Beiträge von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für und gegen die Entwicklung der Menschenrechte.
Die Studierenden wissen um die zu den Menschenrechten korrespondierenden Pflichten für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und können diese begründen.
Die Studierenden können die Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herleiten.
Die Studierenden können das Verhältnis zwischen der Universalität der Menschenrechte und kultureller Vielfalt bestimmen sowie das Konzept der «Adaption» anwenden.
Die Studierenden können die Menschenrechtsbildung in ihrer Rolle für die Menschenrechte einordnen.
Die Studierende kennen Grundzüge des Menschenrechts auf Menschenrechtsbildung. |
Sprache |
Deutsch |
Prüfung |
- Unbenotete mündliche Prüfung (2 Cr) (= Unbenoteter Leistungsnachweis)
- Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) (= Benotete Prüfung) |
Abschlussform / Credits |
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete Prüfung / 3 Credits
kein Abschluss / 0 Credits
Entscheidung im Mai / 0 Credits
Aktive Teilnahme (Promotion) / 0 Credits
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Hinweise |
Teilnahmeoptionen:
- Podcast
- zusätzliche Austauschmöglichkeit via Zoom
Pflichtinhalt(e) für Vollstudium Theologie:
Theologische Ethik:
Fundamentalmoral: Freiheit, Gewissen, Gesetz; Grundlegung einer theologischen Ethik
Spezialmoral: Ehe und Familie, Geschlechtlichkeit; Christliche Tugendlehre; Bioethik |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
peter.kirchschlaeger@unilu.ch |
Material |
Den Studierenden werden die Vorlesungsfolien jeweils spätestens einen Tag vor der Vorlesung auf OLAT zur Verfügung gestellt. |
Literatur |
Kirchschläger, Peter G. (Hrsg.). (2017). Die Verantwortung von nichtstaatlichen Akteuren gegenüber den Menschenrechten (Religionsrechtliche Studien) (Bd. 4). Zürich: TVZ Theologischer Verlag Zürich. Kirchschläger, Peter G. (2016). Menschenrechte und Religionen: Nichtstaatliche Akteure und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten (Gesellschaft - Ethik - Religion) (Bd. 7). Paderborn: Ferdinand Schöningh Verlag.
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