Termin/e |
Mi, 19.02.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 26.02.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 05.03.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 12.03.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 19.03.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 26.03.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 02.04.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 09.04.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 16.04.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 30.04.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 07.05.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 14.05.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 21.05.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 Mi, 28.05.2025, 12:15 - 14:00 Uhr, 4.B51 |
Inhalt |
Das heute gültige Krankenversicherungsgesetz wurde 1996 eingeführte. In den Folgejahren kam es zu einer Reihe von Reformen. Wichtige Themen waren dabei die Reform der Spitalfinanzierung und des Risikoausgleichs. Den Entscheid über die jüngste Reform traf das Stimmvolk am 24.11.2024.
Der Risikoausgleich stellt eine faire und solidarische Finanzierung der Krankenversicherung trotz Wettbewerb zwischen den einzelnen Versicherern sicher, und wurde von 1996 fünfmal revidiert. Die Reformen der Spitalfinanzierung haben eine effiziente Leistungserbringung im Spital zum Ziel. Beide Themengebiete weisen enge Wechselwirkungen auf, die in der Politik kaum je diskutiert werden, und die dazu führen könnten, dass die Spitalreform den Risikoausgleich unterläuft.
Sie erwerben sich im Seminar die erforderlichen Kenntnisse, um diese aktuelle politische Debatte theoretisch verstehen und ökonomisch bewerten zu können.
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