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Aktienrecht


Dozent/in Prof. Dr. iur. Franca Contratto, LL.M.
Veranstaltungsart Vorlesung
Code FS251147
Semester Frühjahrssemester 2025
Durchführender Fachbereich Privatrecht
Studienstufe Master
Termin/e Di, 04.03.2025, 12:15 - 16:00 Uhr, 4.B51
Di, 11.03.2025, 12:15 - 16:00 Uhr, 4.B51
Di, 25.03.2025, 12:15 - 16:00 Uhr, 4.B51
Di, 08.04.2025, 12:15 - 16:00 Uhr, 4.B51
Di, 29.04.2025, 11:15 - 16:00 Uhr, 4.B51
Di, 13.05.2025, 12:15 - 16:00 Uhr, 4.B51
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt
Die Lehrveranstaltung dient der Vertiefung der in der Vorlesung Gesellschaftsrecht erworbenen Kenntnisse und bietet die Chance, sich mit dem per 2023 in Kraft getretenen, „Neuen Aktienrecht“ vertraut zu machen. Thematisch liegt der Fokus auf besonders praxisrelevanten Fragestellungen, die zum klassischen Rüstzeug einer Wirtschaftsanwältin bzw. zu den unabdingbaren Kenntnissen eines Unternehmensjuristen zählen. Neben den klassischen „Evergreens“ (u.a. Aktionärsrechte und Aktionärsklagen, Interessenkonflikte, Corporate Governance, aktienrechtliche Verantwortlichkeit) nimmt die Vorlesung auch besonders aktuelle Fragestellungen aus einer breitgefächerten Palette von Themenkreisen auf (z.B. Nachhaltigkeitsanliegen und soziale Unternehmensverantwortung, Übernahmerecht im globalen Kontext). Ein besonderer Fokus liegt auf den für börsenkotierte Unternehmen geltenden Selbstregulierungen der SIX (u.a. Ad hoc-Publizität, Offenlegung von Management Transaktionen sowie Vorgaben zur Corporate Governance).
Die Themenkreise werden jeweils zunächst im Plenum eingeführt und anschliessend im interaktiven Austausch vertieft – etwa durch Fallstudien oder Analyse von Gerichtsentscheiden. Die Lehrveranstaltung bietet überdies Raum für eine kritische Auseinandersetzung mit kontroversen rechtspolitischen Fragestellungen und eröffnet vereinzelt die Möglichkeit der Begegnung und des Austauschs mit besonders arrivierten Persönlichkeiten aus Unternehmensführung, Wirtschaftsadvokatur sowie Verwaltung und Politik.
Lernziele Die Studierenden sind mit den zentralen Fragen des schweizerischen Aktienrechts vertraut. Sie können auch komplexere Problemstellungen analytisch einordnen und wenden die einschlägigen Rechtsnormen korrekt an. Die Studierenden kennen die aktuellen rechtspolitischen Auseinandersetzungen rund um aktienrechtliche Fragestellungen und können dazu argumentativ Stellung nehmen.
Voraussetzungen Vorlesung Gesellschaftsrecht mit Begleitübungen
Sprache Deutsch
Abschlussform / Credits Benotete mündliche Prüfung / 5 Credits
Hörer-/innen Ja
Kontakt franca.contratto@unilu.ch
Material Wird jeweils rechtzeitig vor der Veranstaltung auf OLAT zur Verfügung gestellt.
Literatur

Was ist unentbehrlich?

     Vorlesungsunterlagen (Folien, Übungsbeispiele, Gerichtsurteile u. dergl.) auf OLAT;

     Lehrbuch: Hans Caspar von der Crone, Aktienrecht, 2. vollständig überarbeitete Auflage auf Grundlage des revidierten Aktienrechts, Bern 2020. Dieses Werk ist in der Webversion kostenlos zugänglich (https://www.aktienrechtweb.ch).

Prüfungsrelevante Erlasse

A. Bundesrecht

     Bundesverfassung (BV, SR 101);

     ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch; SR 210);

     OR (Obligationenrecht; SR 220);

     HRegV (Handelsregisterverordnung; SR 221.411);

     RAG (Revisionsaufsichtsgesetz; SR 221.302);

     FinfraG (Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel; SR 958.1);

     FinfraV (Finanzmarktinfrastrukturverordnung; SR 958.11);

     FinfraV-FINMA (Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA; SR 958.111);

[Alternative: Textausgabe Gauch/Stöckli in der aktuellsten Fassung].

B. Selbstregulierung

a) SIX Exchange Regulation

     Kotierungsreglement (KR) vom 23. August 2023 (in Kraft seit 1. Februar 2024);

     Richtlinie Ad hoc-Publizität (RLAhP) vom 28. Juni 2023 (in Kraft seit 1. Februar 2024;

     Richtlinie Management Transaktionen (RLMT) vom 28. Juni 2023 (in Kraft seit 1. Februar 2024;

     Richtlinie Corporate Governance (RLCG) vom 29. Juni 2022 (in Kraft seit 1. Januar 2023);

     Richtlinie Kotierung von SPACs vom 18. Oktober 2021 (in Kraft seit 6. Dezember 2021);

     Richtlinie Dektorierung (RLD) vom 7. Dezember 2018 (in Kraft seit 2. Mai 2019).

b) economiesuisse

Swiss Code of Best Practice vom 14. November 2022.