Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2020 liefert erstmals Zahlen zur Internetdelinquenz: 24'398 Fälle wurden im vergangenen Jahr in der Schweiz verzeichnet. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein; gemäss einer Studie aus dem Jahr 2017 wurden 88 % aller schweizerischen Unternehmen bereits mindestens einmal Opfer einer Cyberattacke. Hinzu kommt, dass nicht nur immer mehr Delikte über das Internet begangen werden, sondern es verlagern sich auch die Beweise bei «analogen» Delikten zunehmend ins Netz – oft ins Ausland. Das stellt die Strafverfolgungsbehörden vor grosse Herausforderungen. In der Lehrveranstaltung zu dieser hochaktuellen Thematik werden namentlich die folgenden Aspekte behandelt: - Einführung in das Cyberstrafrecht; - Internetkriminalität und Strafanwendungsrecht; - Cyberdelikte im engeren Sinne (insb. Art. 143, Art. 143bis, Art. 144bis, Art. 147 StGB); - Erscheinungsformen computerbezogener Straftaten (Hacking, Phishing, Malware, DDoS, Internetbetrug, Money Mules, Cybergrooming etc.) und ihre rechtliche Einordnung (mit einem Schwerpunkt auf cyber-wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen); - Strafprozessuale Aspekte (u.a. die internationale Kooperation auf dem Gebiet des Cyberstrafrechts, die Grenzen des Territorialitätsprinzips, Methoden zur Identifikation und Lokalisation der Täterschaft, Beweiserhebungen im Inland [Edition, Durchsuchung und Beschlagnahme sowie geheime Überwachungsmassnahmen], «staatliches Hacking»); - Strafrechtlicher Umgang mit künstlicher Intelligenz und autonomen Systemen. |