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Übungen Öffentliches Recht (Völkerrecht) - Gruppe 5


Dozent/in Christa Preisig, MLaw; Silvan Wechsler, MLaw
Veranstaltungsart Übung
Code FS251218
Semester Frühjahrssemester 2025
Durchführender Fachbereich Öffentliches Recht
Studienstufe Bachelor
Termin/e wöchentlich (Do), ab 10.04.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, E.509
Umfang 1 Semesterwochenstunde
Turnus 6 Mal eine Doppelstunde in der 2. Semesterhälfte
Inhalt Die Übungen im öffentlichen Recht (Völkerrecht) sollen es den Studierenden ermöglichen, ausgewählte Fragestellungen des öffentlichen Rechtes (Völkerrecht) zu vertiefen und gleichzeitig das juristische Handwerkszeug zu schulen. Im Zentrum der Veranstaltung steht deshalb die aktive Beteiligung der Studierenden. Eine eingehende Vorbereitung der einzelnen Veranstaltungen anhand der in den Übungsunterlagen enthaltenen Materialien sowie der angegebenen Quellen ist unerlässlich.
E-Learning 25FS RF Übungen Öffentliches Recht (Völkerrecht)
Lernziele Die Studierenden kennen die Rechtsquellen des Völkerrechts und ihre Bedeutung, sie können die Rechtssubjekte des Völkerrechts benennen, die Entstehung des internationalen Vertragsrechts und das schweizerische Vertragsschlussverfahren erläutern, das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht aufzeigen, die Voraussetzungen der direkten Anwendbarkeit des Völkerrechts in der Schweiz erklären und die Grundzüge der Durchsetzungsmechanismen des Völkerrechts nachzeichnen.
Voraussetzungen Öffentliches Recht (Bundesstaatsrecht) sowie paralleler Besuch der Vorlesung Öffentliches Recht (Völkerrecht)
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja, 35 pro Gruppe; Eintrag in OLAT-Lerngruppe berechtigt zur Teilnahme.
Hörer-/innen Nein
Kontakt lehrstuhl.caroni@unilu.ch
Literatur

Was ist unentbehrlich?

     Fallsammlung: „Übungen öffentliches Recht – Völkerrecht“; erhältlich im Studiladen sowie auf OLAT;

     Walter Kälin/Astrid Epiney/Martina Caroni/Jörg Künzli, Völkerrecht - Eine Einführung, 5. Aufl., Bern 2022; zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich.

Prüfungsrelevante Erlasse

     Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, SR 101;

     Charta der Vereinten Nationen, SR 0.120;

     Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, SR 0.111.