Dozent/in |
Dr. iur. Monika Plozza; Corinne Reber, MLaw, LL.M. |
Veranstaltungsart |
Übung |
Code |
FS251220 |
Semester |
Frühjahrssemester 2025 |
Durchführender Fachbereich |
Öffentliches Recht |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Mi), ab 09.04.2025, 14:15 - 16:00 Uhr, HS 14 |
Umfang |
1 Semesterwochenstunde |
Turnus |
6 Mal eine Doppelstunde in der 2. Semesterhälfte |
Inhalt |
Die Übungen im öffentlichen Recht (Völkerrecht) sollen es den Studierenden ermöglichen, ausgewählte Fragestellungen des öffentlichen Rechtes (Völkerrecht) zu vertiefen und gleichzeitig das juristische Handwerkszeug zu schulen. Im Zentrum der Veranstaltung steht deshalb die aktive Beteiligung der Studierenden. Eine eingehende Vorbereitung der einzelnen Veranstaltungen anhand der in den Übungsunterlagen enthaltenen Materialien sowie der angegebenen Quellen ist unerlässlich. |
E-Learning |
25FS RF Übungen Öffentliches Recht (Völkerrecht) |
Lernziele |
Die Studierenden kennen die Rechtsquellen des Völkerrechts und ihre Bedeutung, sie können die Rechtssubjekte des Völkerrechts benennen, die Entstehung des internationalen Vertragsrechts und das schweizerische Vertragsschlussverfahren erläutern, das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht aufzeigen, die Voraussetzungen der direkten Anwendbarkeit des Völkerrechts in der Schweiz erklären und die Grundzüge der Durchsetzungsmechanismen des Völkerrechts nachzeichnen. |
Voraussetzungen |
Öffentliches Recht (Bundesstaatsrecht) sowie paralleler Besuch der Vorlesung Öffentliches Recht (Völkerrecht) |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja, 35 pro Gruppe; Eintrag in OLAT-Lerngruppe berechtigt zur Teilnahme. |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
lehrstuhl.caroni@unilu.ch |
Literatur |
Was ist unentbehrlich?
•
Fallsammlung: „Übungen öffentliches
Recht – Völkerrecht“; erhältlich im Studiladen sowie auf OLAT;
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Walter Kälin/Astrid Epiney/Martina Caroni/Jörg Künzli, Völkerrecht - Eine
Einführung, 5. Aufl., Bern 2022; zum Vorzugspreis im Studiladen erhältlich.
Prüfungsrelevante Erlasse
•
Bundesverfassung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, SR 101;
•
Charta der Vereinten Nationen, SR 0.120;
•
Wiener Übereinkommen über das Recht der
Verträge, SR 0.111. |