Dozent/in |
Dr. iur. utr. et Dr. theol. Wieslaw Reglinski |
Veranstaltungsart |
Hauptvorlesung |
Code |
FS251259 |
Semester |
Frühjahrssemester 2025 |
Durchführender Fachbereich |
Theologie |
Studienstufe |
Bachelor
Master |
Termin/e |
Do, 20.02.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 06.03.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 13.03.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 20.03.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 27.03.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 03.04.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 10.04.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 17.04.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 01.05.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 08.05.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 15.05.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 Do, 22.05.2025, 10:15 - 12:00 Uhr, 3.B55 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Turnus |
Alle 2 Jahre im FS |
Inhalt |
Die Institution der Ehe hat viele Dimensionen. Sie ist Gegenstand solchen theologischen Disziplinen wie Dogmatik, Moraltheologie, Pastoraltheologie, Liturgie etc. Auch ausserhalb der Theologie wird sie durch philosophische Anthropologie, Ethnologie, Soziologie, Politik, Psychologie sowie durch das Zivilrecht zum Thema gemacht. Die Reflexion über die Ehe aus der kirchenrechtlichen Perspektive ist somit nur eine unter verschiedenen Betrachtungsweisen. Wo es aber kein Recht gibt, kann es auch keine Ehe geben? Wenn zwei Menschen heiraten, geht es nicht nur um ein rein faktisches Zusammensein, sondern aus der Eheschliessung ergeben sich auch bestimmte Rechte und Pflichten. Deswegen ist die zivil- und kirchenrechtliche Dimension dieser Liebes- und Lebensge-meinschaft (vgl. c. 1055 § 1 CIC) nicht etwas Optionales, sondern gehört zum Wesen der Ehe. |
Schlagworte |
Nachhaltigkeit; Gender/Diversity |
Lernziele |
Bei der Prüfung, was das Proprium eines kirchlichen Eherechts ausmacht, wird nach den Wurzeln der einzelnen Normen gefragt. Das Ziel ist, dass die Studierende das kanonische Eherecht kennen- und verstehen lernen. Dazu werden sie die Grundprinzipien des Eherechts erfahren um ihre Umsetzung in die geltenden Normen zur Ehevorbereitung und Eheschlies-sung, aber auch Eheauflösung und Ehenichtigkeitserklärung nachvollziehen zu können. In den Vorlesungen werden sowohl Fragen nach den positiven Entstehungsbedingungen der Ehe, genauer die Anforderungen an den Ehekonsens, wie auch nach einer möglichen Wiederheirat gestellt. |
Voraussetzungen |
Einführung ins Kirchenrecht und Staatskirchenrecht |
Sprache |
Deutsch |
Prüfung |
- Unbenotete mündliche Prüfung (3 Cr) (= Unbenoteter Leistungsnachweis)
- Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) (= Benotete Prüfung) |
Abschlussform / Credits |
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete Prüfung / 3 Credits
kein Abschluss / 0 Credits
Entscheidung im Mai / 0 Credits
Aktive Teilnahme (Promotion) / 0 Credits
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Hinweise |
Pflichtinhalt(e) für Vollstudium Theologie:
Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Sakramentenrecht (Ehe), kath. Gerichtsbarkeit (insb. Ehestreitsachen) |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
wieslaw.reglinski@bistum-basel.ch |
Literatur |
Althaus, Rüdiger; Prader, Joseph; Reinhardt, Heinrich J. F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis. Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung. Hinweise auf die Rechtsordnungen der Ostkirchen und auf das islamische Recht, Essen 20145. Haering, Stephan; Rees, Wilhelm; Schmitz, Heribert (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 20153. Klaus Lüdicke (Texte und Kommentar), Dignitas Connubii. Die Eheprozessordnung der Katholischen Kirche, 2005. |