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Fernmodus Ethik der Menschenrechte II


Dozent/in Prof. Dr. theol. lic. phil. Peter G. Kirchschläger
Veranstaltungsart Hauptvorlesung
Code FS251417
Semester Frühjahrssemester 2025
Durchführender Fachbereich Theologie
Studienstufe Bachelor Master
Weitere Daten 26. Mai 2025, 18:00 – 19:00
EthikImpuls «Das Anthropozän» mit Prof. Dr. Bernard Scherer, Humboldt-Universität zu Berlin
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Turnus jeweils im FS
Inhalt
Primär sind die Staaten dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen, durchzusetzen und zu realisieren. Dabei handelt es sich aber nicht um eine alleinige Verpflichtung der Staaten. Auch nichtstaatliche Akteur:innen (z. B. Unternehmen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Individuen, …) haben Menschenrechtsverpflichtungen, zum Respekt, zum Schutz, zur Durchsetzung und zur Realisierung der Menschenrechte beizutragen.
Das Verhältnis zwischen Menschenrechten und Religionen sowie ihre Menschenrechtsverantwortung als Beispiel für einen «non-state actor» stehen zunächst im Fokus der Vorlesung. Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft sind die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich- demokratischen Rechtskultur zu treten. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Gemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft ethisch neu fassen. Dieser Prozess hat exemplarischen Charakter; er lässt auch ethische Rückschlüsse auf andere nichtstaatliche Akteur:innen und ihr Verhältnis zu den
Menschenrechten zu. Darüber hinaus wird das Menschenrecht auf Menschenrechtsbildung in seiner Entstehung und Bedeutung diskutiert sowie die Rolle der Menschenrechtsbildung für die Menschenrechte aus ethischer Perspektive analysiert.

Schlagworte Nachhaltigkeit; Gender/Diversity
Lernziele Die Studierenden kennen Beiträge von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für gegen die Entwicklung der Menschenrechte. Die Studierenden wissen um die zu den Menschenrechten korrespondierenden Pflichten für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und können diese begründen. Die Studierenden können die Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herleiten. Die Studierenden können das Verhältnis zwischen der Universalität der Menschenrechte und kultureller Vielfalt bestimmen und das Konzept der «Adaption» anwenden. Die Studierenden können die Menschenrechtsbildung in ihrer Rolle für die Menschenrechte einordnen. Die Studierende kennen Grundzüge des Menschenrechts auf Menschenrechtsbildung.
Sprache Deutsch
Prüfung - Unbenotete mündliche Prüfung (2 Cr) (= Unbenoteter Leistungsnachweis)
- Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) (= Benotete Prüfung)
Abschlussform / Credits Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete Prüfung / 3 Credits
kein Abschluss / 0 Credits
Entscheidung im Mai / 0 Credits
Aktive Teilnahme (Promotion) / 0 Credits
Hinweise Teilnahmeoptionen:
- Podcast

Pflichtinhalt(e) für Vollstudium Theologie:
Theologische Ethik:
Fundamentalmoral: Freiheit, Gewissen, Gesetz; Grundlegung einer theologischen Ethik
Spezialmoral: Ehe und Familie, Geschlechtlichkeit; Christliche Tugendlehre; Bioethik
Hörer-/innen Ja
Kontakt peter.kirchschlaeger@unilu.ch
Literatur

Bielefeldt H., Wiener M. (2020). Religionsfreiheit auf dem Prüfstand. Konturen eines umkämpften Menschenrechts. Bielefeld: Transcript.

Fritzsche, K. Peter et al. (2017). Grundlagen der Menschenrechtsbildung: Theoretische Überlegungen und Praxisorientierungen. Schwalbach: Wochenschau Verlag. 

Kirchschläger, Peter G. (Hrsg.). (2023). Menschenrechte: Aktuelle philosophische und ethische Fragestellungen (Religionsrechtliche Studien) (Bd. 6). Zürich: TVZ Theologischer Verlag Zürich.

Kirchschläger, P. G. (2016). Menschenrechte und Religionen: Nichtstaatliche Akteure und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten (Gesellschaft - Ethik - Religion) (Bd. 7). Paderborn: Ferdinand Schöningh Verlag.