Dozent/in |
Prof. Dr. theol. lic. phil. Peter G. Kirchschläger |
Veranstaltungsart |
Hauptvorlesung |
Code |
FS251417 |
Semester |
Frühjahrssemester 2025 |
Durchführender Fachbereich |
Theologie |
Studienstufe |
Bachelor
Master |
Weitere Daten |
26. Mai 2025, 18:00 – 19:00
EthikImpuls «Das Anthropozän» mit Prof. Dr. Bernard Scherer, Humboldt-Universität zu Berlin |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Turnus |
jeweils im FS |
Inhalt |
Primär sind die Staaten dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu achten, zu schützen, durchzusetzen und zu realisieren. Dabei handelt es sich aber nicht um eine alleinige Verpflichtung der Staaten. Auch nichtstaatliche Akteur:innen (z. B. Unternehmen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Individuen, …) haben Menschenrechtsverpflichtungen, zum Respekt, zum Schutz, zur Durchsetzung und zur Realisierung der Menschenrechte beizutragen. Das Verhältnis zwischen Menschenrechten und Religionen sowie ihre Menschenrechtsverantwortung als Beispiel für einen «non-state actor» stehen zunächst im Fokus der Vorlesung. Für das friedliche Zusammenleben in einer säkularen Gesellschaft sind die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herausgefordert, in Dialog mit der freiheitlich- demokratischen Rechtskultur zu treten. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen ihr Verhältnis zum liberalen Staat, zu anderen Gemeinschaften und zur zunehmend säkularen Gesellschaft ethisch neu fassen. Dieser Prozess hat exemplarischen Charakter; er lässt auch ethische Rückschlüsse auf andere nichtstaatliche Akteur:innen und ihr Verhältnis zu den Menschenrechten zu. Darüber hinaus wird das Menschenrecht auf Menschenrechtsbildung in seiner Entstehung und Bedeutung diskutiert sowie die Rolle der Menschenrechtsbildung für die Menschenrechte aus ethischer Perspektive analysiert.
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Schlagworte |
Nachhaltigkeit; Gender/Diversity |
Lernziele |
Die Studierenden kennen Beiträge von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für gegen die Entwicklung der Menschenrechte. Die Studierenden wissen um die zu den Menschenrechten korrespondierenden Pflichten für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und können diese begründen. Die Studierenden können die Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten in Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften herleiten. Die Studierenden können das Verhältnis zwischen der Universalität der Menschenrechte und kultureller Vielfalt bestimmen und das Konzept der «Adaption» anwenden. Die Studierenden können die Menschenrechtsbildung in ihrer Rolle für die Menschenrechte einordnen. Die Studierende kennen Grundzüge des Menschenrechts auf Menschenrechtsbildung. |
Sprache |
Deutsch |
Prüfung |
- Unbenotete mündliche Prüfung (2 Cr) (= Unbenoteter Leistungsnachweis)
- Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) (= Benotete Prüfung) |
Abschlussform / Credits |
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits
Benotete Prüfung / 3 Credits
kein Abschluss / 0 Credits
Entscheidung im Mai / 0 Credits
Aktive Teilnahme (Promotion) / 0 Credits
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Hinweise |
Teilnahmeoptionen:
- Podcast
Pflichtinhalt(e) für Vollstudium Theologie:
Theologische Ethik:
Fundamentalmoral: Freiheit, Gewissen, Gesetz; Grundlegung einer theologischen Ethik
Spezialmoral: Ehe und Familie, Geschlechtlichkeit; Christliche Tugendlehre; Bioethik |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
peter.kirchschlaeger@unilu.ch |
Literatur |
Bielefeldt H.,
Wiener M. (2020). Religionsfreiheit auf dem Prüfstand. Konturen eines
umkämpften Menschenrechts. Bielefeld: Transcript.
Fritzsche, K.
Peter et al. (2017). Grundlagen der Menschenrechtsbildung: Theoretische
Überlegungen und Praxisorientierungen. Schwalbach: Wochenschau Verlag.
Kirchschläger,
Peter G. (Hrsg.). (2023). Menschenrechte: Aktuelle philosophische und ethische
Fragestellungen (Religionsrechtliche Studien) (Bd. 6). Zürich: TVZ
Theologischer Verlag Zürich.
Kirchschläger,
P. G. (2016). Menschenrechte und Religionen: Nichtstaatliche Akteure und ihr
Verhältnis zu den Menschenrechten (Gesellschaft - Ethik - Religion) (Bd. 7).
Paderborn: Ferdinand Schöningh Verlag. |