| Dozent/in |
lic. phil. Franziska Müller, MLaw; Dr. iur. Martin Seelmann |
| Veranstaltungsart |
Seminar |
| Code |
FS261378 |
| Semester |
Frühjahrssemester 2026 |
| Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
| Studienstufe |
Bachelor
Master |
| Termin/e |
Do, 04.12.2025, 16:15 - 17:00 Uhr, 3.B47 (Einführungsveranstaltung) Mi, 20.05.2026, 09:15 - 17:00 Uhr, 3.B48 Do, 21.05.2026, 08:15 - 18:00 Uhr, Externer Standort, Bundesgericht Lausanne |
| Weitere Daten |
Die Abgabefrist der schriftlichen Seminararbeit ist der 1. April 2026.
Durchführung der Seminarveranstaltung: 20./21. Mai 2026 in Luzern und Lausanne |
| Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
| Inhalt |
Nimmt ein Raser in Kauf, bei einem Unfall selbst zu versterben? Ist der Betrug bei einem Fernsehquiz arglistig? Darf die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung eine Rolle spielen? Ist bereits das Einfinden am abgesprochenen Treffpunkt strafbar, wenn der Beschuldigte im Chat-Room einer Internetseite mit einem vermeintlich 14-jährigen Knaben ein Treffen zur Vornahme sexueller Handlungen vereinbart hat? Handelt ein beschuldigter Postbote gewerbsmässig, auch wenn er die entwendeten Pakete bei sich zuhause nur «hortet» und nicht öffnet? Schafft Hausfriedensbruch eine Notwehrlage?
Im Rahmen dieses Seminars tauchen wir in die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Strafrecht ein, wobei wir uns sowohl mit Grundsatzfragen des Allgemeinen Teils als auch mit spezifischen Vorschriften des Besonderen Teils befassen. Ziel des Seminars ist es, den Studierenden ein vertieftes Verständnis der vergangenen und aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts zu vermitteln. Wir analysieren ausgewählte höchstrichterliche Entscheide, wobei nicht nur die konkrete rechtliche Würdigung im Urteil betrachtet wird, sondern eine besondere Aufmerksamkeit auch der Weiterentwicklung des Strafrechts durch die Rechtsprechung gilt: So untersuchen wir deren Auswirkungen auf die strafrechtliche Praxis, frühere und aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung sowie die Rezeption der Entscheide in der Wissenschaft. Wir widmen uns dabei auch der Frage, inwieweit die Rechtsprechung durch gesellschaftliche Entwicklungen beeinflusst wird und wie sich dies konkret in der Gerichtspraxis zeigt.
Nach einem ersten Blocktag an der Universität Luzern, in dessen Rahmen die Präsentationen der Studierenden erfolgen und ein Gastreferat eingeplant ist, werden wir am zweiten Tag das Bundesgericht in Lausanne besuchen. Dort kommen wir in den Genuss einer Führung durch die Räumlichkeiten und werden mit einem Bundesrichter über aktuelle Themen am Bundesgericht diskutieren können. |
| Lernziele |
Vertieftes dogmatisches und praktisches Verständnis strafrechtlicher Grundfragen; üben und verbessern des schriftlichen und mündlichen Ausdrucks sowie der juristischen Recherche und des kritischen Nachdenkens und Argumentierens; Umgang mit Quellen im wissenschaftlichen und juristischen Schreiben |
| Voraussetzungen |
Formal: Bestandene Erstjahresarbeit und bestandenes Proseminar
Inhaltlich: Kenntnisse im Strafrecht AT und BT, Interesse an strafrechtlichen Grundlagen und Spezialfragen |
| Sprache |
Deutsch |
| Begrenzung |
Ja, 18 Personen |
| Anmeldung |
Via UniPortal vom 30.10. bis 13.11.2025. Die bei Fristablauf registrierte Anmeldung ist verbindlich. |
| Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat/Diskussionsleitung / 4 Credits
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| Hinweise |
Selbst zu tragende Kosten pro Teilnehmer/in für die An- und Rückreise nach Lausanne am zweiten Seminartag. |
| Hörer-/innen |
Nein |
| Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
Inhaltliche Fragen: martin.seelmann@doz.unilu.ch
franziska.mueller@doz.unilu.ch |
| Anzahl Anmeldungen |
14 von maximal 18 |