Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Felix Bommer; RA lic.iur. Elisabeth Baumgartner, MAS |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS091087 |
Semester |
Herbstsemester 2009 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
14-täglich (Di), ab 15.09.2009, 08:00 - 10:00 Uhr, Externer Standort, HSLU-SA wöchentlich (Mi), ab 16.09.2009, 08:00 - 10:00 Uhr, Externer Standort |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Das Völkerstrafrecht ist ein zwar nicht ganz junges Rechtsgebiet, es hat aber – nach einem Zwischenhoch unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg – erst nach dem Kalten Krieg, in den vergangenen zwanzig Jahren nennenswerte praktische Bedeutung erlangt. Derzeit sind wieder wichtige Entwicklungsschritte in diesem Gebiet zu verzeichnen, sowohl international wie national. Die beiden ad hoc-Tribunale für ex-Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR) befinden sich in der Phase ihrer Schliessung, während die Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof (ICC = IStGH) eben erst anlaufen. Zudem ist auf schweizerischer Ebene die Ergänzung des StGB um völkerstrafrechtliche Verbrechen (2. Umsetzungsetappe des Römer Statuts) weit fortgeschritten: Der Nationalrat hat den entsprechenden Entwurf bereits gebilligt, der Ständerat wird sich voraussichtlich noch im Jahr 2009 damit befassen. Hinzu kommt, dass in einigen Ländern im Rahmen des Weltrechtsprinzip auf nationaler Ebene interessante Entwicklungen im Gange sind. Praktiker und Praktikerinnen werden von der Entstehung des Internationalen Gerichtshofes und vom Alltag an internationalen Gerichten berichten. |
Lernziele |
Die Studierenden sollen (mehr als) einen Überblick über den gegenwärtigen Stoff des Völkerstrafrechts gewinnen. Dazu gehören die historische Entwicklung dieses Rechtsgebietes, der derzeitige Bestand an völkerstrafrechtlichen Verbrechen, die zu ihrer Beurteilung zuständigen internationalen Gerichte samt ihren Verfahrensordnungen sowie die Frage des Verhältnisses zwischen Völkerstrafrecht und nationalem Strafrecht.
Die Veranstaltung ist nicht als reine Vorlesung konzipiert. Vielmehr sollen Einzelfragen des Völkerstrafrechts anhand von Entscheidungen des ICTY, des ICTR und des ICC übungsartig und unter Mitwirkung der Studierenden vertieft behandelt werden. |
Voraussetzungen |
Strafrecht I, II, III, IV |
Sprache |
Deutsch |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
felix.bommer@unilu
elisabeth.baumgartner@unilu.ch |
Material |
Siehe unten |
Literatur |
Erlasse:
• aktuelles StGB;
• Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101);
• Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101);
• Vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 und drei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 bzw. vom 8. Dezember 2005 (SR 0.518.12, SR 0.518.23, SR 0.518.42, SR 0.518.42, SR 0.518.51, SR 0.518.521, SR 0.518.522);
• Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (SR 0.312.1). Lehrbücher:
• Kai Ambos, Internationales Strafrecht: Strafanwendungsrecht – Völkerstrafrecht – europäisches Strafrecht, 2. Aufl., München 2008 oder
• Helmut Satzger, Internationales und Europäisches Strafrecht: Strafanwendungsrecht, europäisches Straf- und Strafverfahrensrecht, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Baden-Baden 2009. Materialiensammlung, u.a. enthaltend:
• Militärstrafgesetz vom 21. März 2003 (MStG; SR 321.0), auszugsweise;
• Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (SR 0.311.11);
• Botschaft über die Änderung von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 23. April 2008, samt Entwurf;
• Statut des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda vom 8. November 1994;
• Statut des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien vom 25. Mai 1993;
• Statut des Sondergerichtshofes für Sierra Leone vom 14. August 2000;
• Elements of Crimes des Internationalen Strafgerichtshofes;
• Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1995 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts (SR 351.20). Zahlreiche „leading cases“ internationaler und internationalisierter Gerichte, z.B. aus den Verfahren gegen Dusko Tadic vor dem ICTY, Charles Taylor vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone etc. |