Sie sind nicht angemeldet

Sportstrafrecht, was ist das? – Grenzenloser Sport und lose Grenzen im Strafrecht?


Dozent/in Prof. Dr. iur. Andreas Eicker
Veranstaltungsart Seminar
Code HS091421
Semester Herbstsemester 2009
Durchführender Fachbereich Überblick Recht bis HS 2013
Studienstufe Bachelor
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Als eine noch relativ junge Disziplin im Recht hat sich in den letzten Jahren das Sportrecht herausgebildet, das inzwischen in eigenen Buch- und Schriftenreihen sowie in spezialisierten Fachzeitschriften und Internetportalen vertreten wird. Dieses Sportrecht umfasst einerseits das allgemeine staatlich gesetzte Recht in seiner Anwendung auf den Lebensbereich Sport und zum anderen die durch Vereine und Verbände erlassenen Regelwerke. Man spricht von der sog. Doppelspurigkeit des Sportrechts. Das Sportstrafrecht wiederum bildet einen Teilbereich dieses Sportrechts. Es lehnt einen rechtsfreien Raum des Sports ab und widmet sich primär dem staatlich gesetzten Strafrecht, indem es vor allem der Frage nachgeht, inwiefern die allgemeinen strafrechtlichen Begriffe und strafrechtsdogmatischen Institute auf das sportliche Geschehen anwendbar sind. Anders gewendet steht die Frage im Mittelpunkt, wie ein oft als grenzenlos wahrgenommenes Sporthandeln, z.B. im Bereich Doping, durch das Strafrecht begrenzt wird oder evtl. begrenzt werden könnte. Dies ist insofern auch die im Vordergrund stehende Fragestellung, von der sich die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bei der Bearbeitung ihrer Seminarthemen und in der Diskussion leiten lassen sollten. Im Fokus der sportstrafrechtlichen Betrachtung stehen dabei sowohl die Strafbarkeit der Zufügung von Körperverletzungen durch Sporthandeln als auch die mit dem Eigen- und Fremddoping verbundenen besonderen Probleme. Dem entsprechend sind auch die zu bearbeitenden Seminarthemen in zwei Blöcke aufgeteilt: 1. „Sporthandeln als strafbare Körperverletzung“ und 2. „Strafbarkeit des Dopings“. Dort, wo es sich anbietet, soll jeweils auch das sportspezifische Umfeld der Athletin bzw. des Athleten (z.B. Trainer, Ärzte, Schiedsrichter usw.) in die Betrachtung einbezogen werden. Mit Blick auf beide Themenbereiche werden sowohl Fragen aus dem Allgemeinen als auch aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs adressiert. Nicht behandelt werden Tathandlungen, die nur aus Gelegenheit der Sportausübung oder anlässlich einer Sportveranstaltung als allgemeine Straftaten begangen werden, wie z.B. ein Hausfriedensbruch beim Betreten einer Sportanlage gegen den Willen des Berechtigten.
Die zunächst schriftlich ausgearbeiteten Seminarthemen werden während der Seminarveranstaltungen von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern referiert, wobei jeweils zwei Einzelthemen zu einem Vortrag (mit zwei Vortragenden), einem sog. Tandem-Referat, verbunden werden sollen. An den Vortrag schliesst jeweils eine Diskussion an.
Voraussetzungen Solide Grundkenntnisse im Strafrecht AT und BT
Sprache Deutsch
Begrenzung Ja
Anmeldung Ja. Die Gruppeneinteilung ist bereits erfolgt.
Hinweise Das Seminar findet voraussichtlich vom 3. bis zum 6. Februar 2010 extern statt.
Der Seminarort wird in Absprache mit den Studierenden festgelegt.
Hörer-/innen Nein
Kontakt andreas.eicker@unilu.ch (ab August 09)
Material Generelle Literaturhinweise werden anlässlich der Kick-Off-Veranstaltung und später individuell themenbezogen gegeben.