Termin/e |
14-täglich (Di), ab 21.09.2010, 10:00 - 12:00 Uhr, Externer Standort, HSLU-W, Zentralstrasse 9 wöchentlich (Mi), ab 22.09.2010, 10:00 - 12:00 Uhr, Externer Standort, HSLU-W, Zentralstrasse 9 |
Inhalt |
Strafrecht III ist dem Besonderen Teil des Strafrechts gewidmet, d.h. dem 2. Buch des StGB (Art. 111 - 332). Dabei greift eine Auswahl in doppelter Hinsicht Platz. Erstens kommen längst nicht alle Tatbestände zur Sprache, sondern die Vorlesung beschränkt sich auf die theoretisch und praktisch bedeutsamsten. Im Mittelpunkt stehen bei den Straftaten gegen individuelle Interessen die Delikte gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen, gegen die Ehre und gegen die Freiheit. Aus der Reihe der Straftaten gegen kollektive Interessen werden (im Folgesemester) die Urkundendelikte behandelt. Zweitens steht innerhalb dieser Deliktstypen exemplarisches Lernen an den jeweils wichtigsten Tatbeständen im Vordergrund.
Die Studierenden bereiten sich zu Hause auf den Präsenzunterricht vor. Als Grundlage dienen Ihnen im Wesentlichen ein Lehrbuch sowie eine Entscheidsammlung, die Sie vor Semesterbeginn beziehen können. Im Präsenzunterricht wird die Vorbereitungsarbeit verfestigt, entscheidende Punkte an Beispielen erläutert und übergreifende Bezüge dargestellt. |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich? Für die Lehrveranstaltung Strafrecht III benötigen Sie in erster Linie den Text des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Ob Sie die amtliche (grüne) Ausgabe oder eine private Textausgabe wählen, ist Ihnen überlassen. Wer eine private vorzieht, wählt:
• Christian Schwarzenegger (Hrsg.): Schweizerisches Strafgesetzbuch. Vollständige Textausgabe mit Verordnungen und Revisionsvorhaben, 6. Aufl., Zürich 2010 (angekündigt für August 2010); oder
• Marcel Alexander Niggli (Hrsg.): Schweizerisches Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung und Nebenerlasse, 2. Aufl., Basel 2009; oder
• Andreas Donatsch (Hrsg.): Schweizerisches Strafgesetzbuch, mit JStG, Strafbestimmungen des SVG, BetmG und AuG sowie weiteren einschlägigen Erlassen, 18. Aufl., Zürich 2010. Wer sich umfassend zu sämtlichen haupt- und nebenstrafrechtlichen Erlassen, Bundesprozessrecht und internationale Rechtshilfe dokumentieren will, sei verwiesen auf:
• Marcel Alexander Niggli (Hrsg.): Strafrecht. Kompendium. Sämtliche Erlasse des Bundes zu Kompetenz, Organisation, Prozess, Vollzug, Rechtshilfe sowie das gesamte Nebenstrafrecht, 2. Aufl.,Zürich 2006. Vor Semesterbeginn sollten Sie den Reader zur Vorlesung Strafrecht III beziehen (mit Inhaltsübersicht, detailliertem Inhaltsverzeichnis, ausführlichem Literaturverzeichnis, Entscheidsammlung und stichwortartiger Zusammenfassung). Die Lehrveranstaltung Strafrecht III folgt in den Grundzügen folgenden Lehrbüchern:
• Günter Stratenwerth/Guido Jenny/Felix Bommer: Schweizerisches Strafrecht. Besonderer Teil I: Straftaten gegen Individualinteressen, 7. Aufl., Bern 2010, und
• Günter Stratenwerth / Felix Bommer: Schweizerisches Strafrecht, Besonderer Teil II: Straftaten gegen Gemeininteressen, 6. Aufl., Bern 2008. Sie sollten sich diese beiden Werke zulegen. Sie werden sie später auch für die Fortsetzung der Vorlesung sowie zur Vorbereitung der Übungen Strafrecht und der Verbundübungen (alle im 6. Semester) brauchen. 2. Weitere Literatur Wenn Sie sich einen Tatbestand oder eine Tatbestandsgruppe einmal nach einem anderen Lehrbuch oder einem Kommentar erarbeiten wollen, können Sie zurückgreifen auf (nur Werke, welche die Revision des Vermögens- und Urkundenstrafrechts 1995 berücksichtigen):
• Bernard Corboz: Les infractions en droit Suisse, Vol. I et II, 2e éd., Berne 2002;
• José Hurtado Pozo: Droit pénal, Partie spéciale, Genf/Zürich/Basel 2009;
• Marcel Alexander Niggli / Hans Wiprächtiger (Hrsg.): Basler Kommentar. Strafgesetzbuch II, Art. 111 - 401 StGB, 2. Aufl., Basel/Genf/München 2007;
• Andreas Donatsch: Strafrecht III, Delikte gegen den Einzelnen, 9. Aufl., Zürich 2008;
• Andreas Donatsch / Wolfgang Wohlers: Strafrecht IV, Delikte gegen die Allgemeinheit, 3. Aufl., Zürich 2004;
• Günter Stratenwerth / Wolfgang Wohlers: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Handkommentar, 2. Aufl., Bern 2009;
• Stefan Trechsel et al.: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, Zürich/St. Gallen 2008. Strittige Fragen werden in der Vorlesung jeweils unter Hinweis auf diese Werke behandelt. Die angeführten Lehrbücher und Kommentare werden zudem zu Beginn der Veranstaltung näher vorgestellt. |