Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht)
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Martina Caroni; |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS111046 |
Semester |
Herbstsemester 2011 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
14-täglich (Di), ab 20.09.2011, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 1 wöchentlich (Do), ab 22.09.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, HS 1 |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Das Staatsrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, die Aufgaben und Organisation des Staates, das Verfahren der Staatsorgane sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Individuen im Staat zum Gegenstand haben. Während die ersten beiden Aspekte im Staatsrecht I betrachtet werden, wird sich die Veranstaltung Staatsrecht II mit dem dritten Aspekt befassen. Im Mittelpunkt der Vorlesung Staatsrecht I steht das schweizerische Staatsorganisationsrecht. Dabei sollen insbesondere Fragen betr. Begriff, Funktion und Eigenart der Bundesverfassung; das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen; Organe des Bundes und ihre Zuständigkeiten; die politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bund und Kantonen; etc. thematisiert werden. Behandelt werden aber auch Grundzüge der allgemeinen Staats- und Verfassungslehre (namentlich Fragen zu Natur, Legitimität und Aufgaben des Staates; Organisationsformen des Staates; etc.) sowie der schweizerischen Verfassungsgeschichte. |
Lernziele |
Die Studierenden sind in der Lage, leichtere und mittelschwere Fragen zum schweizerischen Staatsorganisationsrecht zu beantworten. |
Voraussetzungen |
Keine Vorkenntnisse nötig. Die Vorbereitung und aktive Teilnahme am Unterricht ist unerlässlich. |
Sprache |
Deutsch |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
nadja.meyenhofer@unilu.ch (Assistenz)
sandro.hofstetter@unilu.ch (Assistenz)
martina.caroni@unilu.ch / sebastian.heselhaus@unilu.ch |
Material |
Siehe Literaturhinweise |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich?
• Die Lehrveranstaltung folgt in ihren Grundzügen dem Lehrbuch von Pierre Tschannen, Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 2. Auflage, Bern 2007 (Hörerscheine, die zum verbilligten Bezug dieses Lehrbuches berechtigen, können bei der Dozentin am Lehrstuhl sowie in den Vorlesungspausen bezogen werden).
• Ergänzt wird das Lehrbuch durch einen Reader, in dem neben einer Übersicht zur Vorlesung weiterführende Literatur, Textauszüge, Gerichtsurteile, etc. enthalten sind. Der Reader ist zur Vorbereitung der einzelnen Veranstaltungen sowie zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes unerlässlich.
• Schliesslich benötigen Sie folgende Erlasse (die Sie einzeln oder als Erlasssammlung, z.B. Hänni/Belser/Waldmann„Texto Öff. Recht I"erwerben können; diese Erlasssammlung (inkl. Band II) wird auch im weiteren Studium verwendet werden und daher empfiehlt sich deren Anschaffung):
• Schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101);
• Bundesgesetz vom 17.12.1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1);
• Bundesgesetz vom 13.12.2002 über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10;
• Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21.3.1997 (RVOG; SR 172.010);
• Bundesgesetz vom 29.9.1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0);
• Bundesgesetz vom 17.6.2005 über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110). |
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