Strafrecht III
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Andreas Eicker |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS111089 |
Semester |
Herbstsemester 2011 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
14-täglich (Mi), ab 21.09.2011, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 9 wöchentlich (Fr), ab 23.09.2011, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 10 |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Strafrecht III ist dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs gewidmet, d.h. dem 2. Buch des StGB (Art. 111 - 332). Diesbezüglich beschränkt sich der Vorlesungsstoff auf die theoretisch und praktisch bedeutsamsten Tatbestände. Im Mittelpunkt stehen bei den Straftaten gegen individuelle Interessen die Delikte gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen, gegen die Ehre und gegen die Freiheit. Aus der Reihe der Straftaten gegen kollektive Interessen werden (im Folgesemester) insbesondere die Urkundendelikte behandelt. Innerhalb dieser Deliktstypen steht ein exemplarisches Lernen an den jeweils zentralen Tatbeständen im Vordergrund, so dass der Umgang mit dem Gesetztestext und daraus abgeleitet wichtige dogmatische Strukturen erkannt und gelernt werden. Die Studierenden bereiten sich zu Hause auf den Präsenzunterricht vor. In der Vorlesung wird die Vorbereitungsarbeit verfestigt, entscheidende Punkte werden an Beispielen erläutert und übergreifende Bezüge werden dargestellt. Der Bezug zur Praxis wird an Hand ausgewählter Fälle vermittelt. |
Lernziele |
Die Studierenden sollen auf wissenschaftlicher Grundlage einen ersten Überblick über die wesentlichen Tatbestände des Besonderen Teils des StGB erhalten. |
Voraussetzungen |
Strafrecht I und II |
Sprache |
Deutsch |
Hinweise |
Die Vorlesung wird mit 1 Semesterwochenstunde im FS 2012 fortgesetzt. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
andreas.eicker@unilu.ch |
Material |
Vorlesungsskript; weitere Hinweise werden in der Veranstaltung gegeben. |
Literatur |
Für die Lehrveranstaltung Strafrecht III benötigen Sie in erster Linie den Text des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in aktueller Fassung. Ob Sie die amtliche (grüne) Ausgabe oder eine private Textausgabe wählen, ist Ihnen überlassen. Für die Vor- und Nachbereitung des Vorlesungsstoffes dienen die einschlägigen Lehrbücher und Kommentare. Nähere Hinweise hierzu werden zu Beginn der Lehrveranstaltung gegeben. |
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