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Koordination von Schadenausgleichssystemen


Dozent/in Ass.-Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler
Veranstaltungsart Vorlesung
Code HS111470
Semester Herbstsemester 2011
Durchführender Fachbereich Überblick Recht bis HS 2013
Studienstufe Master
Termin/e Mo, 19.09.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, HS 5
Mo, 26.09.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 03.10.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 10.10.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 17.10.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 24.10.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 31.10.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 07.11.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 14.11.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 21.11.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 28.11.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 05.12.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Mo, 12.12.2011, 13:00 - 15:00 Uhr, 4.B01
Umfang 2 Semesterwochenstunden
Inhalt Der Ausgleich von Personenschäden erfolgt in der Praxis durch das Zusammenwirken verschiedener Schadenausgleichssysteme. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Sozialversicherungen sowie das Haftpflichtrecht, welche jeweils nach ihren eigenen Grundsätzen Leistungen an die Geschädigten bereitstellen. Heute bildet praktisch jeder Haftpflichtfall mit Personenschaden auch einen Sozialversicherungsfall. Dies erfordert eine Koordination zwischen den beiden Schadenausgleichssystemen u.a. mit dem Ziel, der geschädigten Person eine möglichst umfassende Schadensdeckung zu vermitteln.Die Lehrveranstaltung erörtert und würdigt die Instrumente des Schadenausgleichs bei Personenschäden, insbesondere den Rückgriff der Sozialversicherungen auf haftpflichtige Dritte und widmet sich dabei mit praktischen Fallbeispielen auch den Grundlagen der Schadensberechnung und der Berechnung von Regressforderungen.
Lernziele Die Studierenden sollen durch die Vorlesung befähigt werden, die umfassende Regulierung eines einfacheren Personenschadens auf der Schnittstelle zwischen Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht nachzuvollziehen und selbstständig abwickeln zu können.
Sprache Deutsch
Hörer-/innen Ja
Kontakt marc.huerzeler@unilu.ch