Staatsrecht I (Staatsorganisationsrecht)
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS121092 |
Semester |
Herbstsemester 2012 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Termin/e |
wöchentlich (Mo), ab 24.09.2012, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 1 14-täglich (Di), ab 25.09.2012, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 1 |
Umfang |
3 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Das Staatsrecht I ist der erste Teil der über zwei Semester angelegten Vorlesung zum Staatsrrecht. Es gliedert sich in vier Themenschwerpunkte. Dazu zählt erstens die Verfassungs- und Staatstheorie. Zweitens spürt die Vorlesung im Rahmen der Verfassungsgeschichte Kontinuitäten und Verwerfungen in dr Entwicklung der Schweiz nach. Drittens wird die Vorlesung das schweizerische Staatsorganisationsrecht behandeln. Zentral sind dabei die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden einerseits und zwischen den Bundesorganen andererseits. Viertens werden die politichen Rechte näher untersucht, insbesondere aktuelle Fälle aus dem Wahlrecht. |
Lernziele |
Erlernen der verfassungshistorischen und -theoretischen Grundlagen der schweizerischen Demokratie; Kenntnis der Kompetenzaufteilung; kritische Bewertung der politischen Rechte und ihrer Absicherung. |
Voraussetzungen |
Keine Vorkenntnisse nötig. Die Vorbereitung und aktive Teilnahme am Unterricht ist unerlässlich. |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Prüfung, zusammen mit Staatsrecht II (FS 2013) / 14 Credits
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Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
luca.langensand@unilu.ch |
Material |
Siehe Literaturhinweise |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich?
• Sinnvoll zur Vorbereitung und Ergänzung der Lehrveranstaltung sind die Werke von Pierre Tschannen, Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 3. Auflage, Bern 2011, sowie von Giovanni Biaggini/Thomas Gächter/Regina Kiener (Hrsg.), Staatsrecht, Zürich/St. Gallen 2011.
• Ergänzt wird das Lehrbuch durch einen Reader, in dem neben einer Übersicht zur Vorlesung weiterführende Literatur, Textauszüge, Gerichtsurteile, etc. enthalten sind. Der Reader ist zur Vorbereitung der einzelnen Veranstaltungen sowie zur Vertiefung des Vorlesungsstoffes unerlässlich.
• Schliesslich benötigen Sie folgende Erlasse (die Sie einzeln oder als Erlasssammlung, z.B. Hänni/Belser/Waldmann„Texto Öff. Recht I"erwerben können; diese Erlasssammlung (inkl. Band II) wird auch im weiteren Studium verwendet werden und daher empfiehlt sich deren Anschaffung):
• Schweizerische Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101);
• Bundesgesetz vom 17.12.1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1);
• Bundesgesetz vom 13.12.2002 über die Bundesversammlung (ParlG; SR 171.10;
• Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21.3.1997 (RVOG; SR 172.010);
• Bundesgesetz vom 29.9.1952 über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG; SR 141.0);
• Bundesgesetz vom 17.6.2005 über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110). |
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