Migrationsrecht
| Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Martina Caroni |
| Veranstaltungsart |
Vorlesung |
| Code |
HS131052 |
| Semester |
Herbstsemester 2013 |
| Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
| Studienstufe |
Master |
| Termin/e |
wöchentlich (Do), ab 19.09.2013, 15:00 - 17:00 Uhr, HS 7 |
| Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
| Inhalt |
Unter Migration wird die Bewegung von Menschen in geographischen Räumen verstanden, unabhängig von den Gründen und Ursachen hierfür; auch wenn diese Bewegung nicht notwendigerweise über Staatsgrenzen in ein anderes Land führen muss, soll diese grenzüberschreitende Migration im Vordergrund der Veranstaltung Migrationsrecht stehen. Fragen betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Migrantinnen und Migranten gehören traditionell zu denjenigen Regelungsbereichen, die von den einzelnen Staaten frei geregelt werden können. Indes werden dieser Freiheit heute durch internationale Übereinkommen (z.B. die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU) sowie Menschenrechtsübereinkommen (z.B. die Flüchtlingskonvention oder die EMRK) gewisse Schranken gesetzt.
Die Vorlesung möchte nach einer Auseinandersetzung mit den Faktoren für Migrationsbewegungen einen Überblick über die einschlägigen schweizerischen Bestimmungen (Ausländergesetz, Asylgesetz) geben und dabei aufzeigen, wo der Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit des schweizerischen Gesetzgebers völkerrechtliche Schranken gesetzt werden. Neben der historischen Entwicklung des schweizerischen Migrationsrechtes (von der vollen Freizügigkeit im 19. Jahrhundert zur gegenwärtigen restriktiven Praxis) und der Betrachtung der zentralen Regelungen der einzelnen Regimes soll auch die Frage der Durchsetzung migrationsrechtlicher Bestimmungen thematisiert werden. Schliesslich soll der Blick auf einen bis vor wenigen Jahren vernachlässigten Aspekt der Migrationspolitik, die Integrationspolitik, gelenkt werden. |
| Lernziele |
Die Studierenden sollen im Anschluss an die Lehrveranstaltung in der Lage sein, Zielsetzung, Regelungen und Handlungsoptionen des Migrationsrechtes zu erkennen und das schweizerische Migrationsregime in seinen nationalen und internationalen Bezug einordnen können. |
| Voraussetzungen |
Grundkenntnisse des Völkerrechtes, des internationalen Menschenrechts-schutzes und des Verwaltungsrechtes sind von Vorteil. |
| Sprache |
Deutsch |
| Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Credits
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| Hörer-/innen |
Ja |
| Kontakt |
martina.caroni@unilu.ch |
| Material |
Vgl. Literaturhinweise |
| Literatur |
Die Vorlesung folgt dem Lehrbuch von Martina Caroni/Tobias Meyer/Lisa Ott, Migrationsrecht – Eine Einführung, 2. Auflage, Bern 2011. Unerlässlich sind zudem Textausgaben der folgenden Gesetze:
• Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20);
• Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE);
• Verordnung über das Einreise- und Visumsverfahren (VEV);
• Asylgesetz (SR 142.31);
• Asylverordnung 1 (SR 142.311);
• Freizügigkeitsabkommen inkl. Anhang I (SR 0.142.112.681). |
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