Strafrecht: Einvernahme im Strafprozess - Recht, Wahrheit, Lüge, Taktik, Schutz und mehr
Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann; unter Mitwirkung von MLaw Ines Wiederkehr und Einvernahmespezialisten |
Veranstaltungsart |
Seminar |
Code |
HS131400 |
Semester |
Herbstsemester 2013 |
Durchführender Fachbereich |
Überblick Recht bis HS 2013 |
Studienstufe |
Bachelor |
Inhalt |
Einvernahmen bestimmen nicht selten den Ausgang des Verfahrens (Freispruch oder Verurteilung). In gewissen Fällen kann der zu beurteilende Sachverhalt gar nur mittels Befragung von Zeugen, Auskunftspersonen und/oder der beschuldigten Person erschlossen werden: Klassische Beispiele hierfür sind die Beziehungs- und Sexualdelikte. In anderen Fällen liegen zwar Sachbeweise (Gegenstände, Urkunden, Augenscheine usw.) vor, den Aussagen kommt aber dennoch ausschlaggebende Bedeutung zu. In diesem Seminar werden Sie nun einen ersten, vertieften Einblick in die Einvernahmelehre, das Beweisrecht und die Aussagepsychologie erhalten.
Wir werden uns dabei etwa mit folgenden Fragen befassen: Wie ist heute eine Einvernahme lege artis durchzuführen? Welche taktischen oder rechtlichen Fehler auf Seiten der fragenden sowie der befragten Personen dürfen nie gemacht werden? Wo ist die Grenze zum Verbot suggestiven Einwirkens zu ziehen – wann sind verfängliche oder verwirrende Fragen unzulässig? Wieviel Täuschung, Lüge, Drohung oder Ausnützung bestehender körperlicher oder psychischer Ausnahmezustände sind zulässig? Wie verlässlich sind die Einvernahmen von beschuldigten Personen, Zeugen und Auskunftspersonen, wann sollten diese Einvernahmen durchgeführt werden, wie müsste die Einvernahme korrekt festgehalten werden. Besonders interessiert uns auch die Frage, was eine Auskunftsperson ist, ob und weshalb es diese Figur neben dem Zeugen und der beschuldigten Person braucht und ob und weshalb diese drei Personengruppen unterschiedlich einvernommen werden müssen. Spannend sind ferner die Aspekte rund um die Teilnahmerechte der beschuldigten Person an der Einvernahme von Zeugen oder Auskunftspersonen. Weiter interessiert uns, weshalb wir die Einvernahmen im Strafprozess so strikte regeln, was die Konsequenzen einer Verletzung dieser Regeln sind, ob alle derzeit massgebenden aussagepsychologischen Erkenntnisse in die Strafprozessordnung bzw. die Gerichtspraxis und Rechtslehre eingeflossen sind usw. |
Voraussetzungen |
Strafrecht I/II.
Viele Fragestellungen betreffen das Strafprozessrecht. Für dieses Bachelorseminar sind aber selbstverständlich keinerlei Vorkenntnisse im Strafprozessrecht erforderlich. |
Sprache |
Deutsch |
Begrenzung |
Ja |
Anmeldung |
Ja, ist bereits erfolgt |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche Arbeit und Referat / 6 Credits
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Hinweise |
Durchführung: 05.-08.02.2014 in Engelberg
Kosten ca. CHF 150.- |
Hörer-/innen |
Nein |
Kontakt |
Allgemeine Informationen: seminar-rf@unilu.ch
juerg-beat.ackermann@unilu.ch
ines.wiederkehr@unilu.ch |
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