Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Walter Fellmann |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS141208 |
Semester |
Herbstsemester 2014 |
Durchführender Fachbereich |
Öffentliches Recht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
Fr, 19.09.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 26.09.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 03.10.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 10.10.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 17.10.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 24.10.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 31.10.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 07.11.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 14.11.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 7 Fr, 21.11.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 28.11.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 05.12.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 Fr, 12.12.2014, 08:00 - 10:00 Uhr, HS 10 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Die Tätigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist Teil der Rechtspflege. Sie ist an die Ziele des Rechtsstaats gebunden, derentwillen der Staat den Anwältinnen und Anwälten in den Verfahren vor Behörden und Gerichten eigene Befugnisse einräumt. Die Grundsätze der anwaltlichen Berufsausübung sind daher sowohl auf Bundesebene wie auch im kantonalen Recht geregelt. Wir sprechen vom Berufsrecht der Anwaltschaft oder einfach vom Anwaltsrecht. Dieses Anwaltsrecht ist Thema der Vorlesung. Sie stellt den Studierenden zum einen das öffentlich-rechtliche Berufsrecht, also vorab die Zulassung zum Anwaltsberuf, die Berufsregeln und die Disziplinaraufsicht sowie die interkantonale Freizügigkeit und die Ausübung des Berufs im freien Dienstleistungsverkehr mit der EU und der EFTA vor. Zum andern befasst sich die Vorlesung mit dem Rechtsverhältnis der Anwältinnen und Anwälte zu ihren Klienten, das durch das Recht des einfachen Auftrags geregelt ist. |
Lernziele |
Ziel ist es, den Studierenden im Hinblick auf eine Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt praxisrelevante Kenntnisse des für den Anwaltsberuf massgebenden Rechts zu verschaffen und ihr Verständis für die Bedeutung dieses Berufs im Rechtsstaat zu wecken. |
Voraussetzungen |
Kenntnisse des Verfahrensrechts (insbes. ZPO) von Vorteil |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Credits
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Hinweise |
Es wird ein intensiver Praxisbezug angestrebt. |
Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
walter.fellmann@unilu.ch |
Material |
Vorlesungsplan mit Leseaufträgen etc. findet sich auf OLAT; weitere Unterlagen finden sich ebenfalls auf OLAT. |
Literatur |
1. Was ist unentbehrlich?
a. Die Studierenden benötigen zunächst eine Gesetzesausgabe des OR (Obligationenrecht). Ob sie die amtliche oder eine private Textausgabe wählen, ist ihnen freigestellt. Empfohlen wird die Textausgabe von Peter Gauch und Hubert Stöckli (Hrsg.), ZGB/OR, 49. Auflage, Schulthess. Diese Textausgabe enthält nicht nur das ZGB und OR selber, sondern auch wichtige Nebenerlasse, die im Unterricht benötigt werden (z.B. BGFA).
b. Soweit die Studierenden nicht mit der Textausgabe von Peter Gauch und Hubert Stöckli arbeiten, benötigen sie neben dem OR eine Ausgabe des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) vom 23. Juni 2000 (SR 935.61).
c. Als Lehrmittel dient das Buch: Walter Fellmann, Anwaltsrecht, Bern 2010 (Stämpfli). 2. Was kann zur Vertiefung beigezogen werden?
• François Bohnet/Vincent Martenet, Droit de la profession d' avocat, Berne 2009 (Stämpfli);
• Walter Fellmann/Gaudenz Zindel (Hrsg.), Kommentar zum Anwaltsgesetz, 2. Aufl., Zürich 2011 (Schulthess). |