Dozent/in |
Prof. Dr. iur. Jürg-Beat Ackermann |
Veranstaltungsart |
Vorlesung |
Code |
HS141449 |
Semester |
Herbstsemester 2014 |
Durchführender Fachbereich |
Strafrecht |
Studienstufe |
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Do), ab 18.09.2014, 10:00 - 12:00 Uhr, HS 7 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Wirtschaftsstrafrecht ist boomendes Rechtsgebiet – ein Strafrecht allerdings mit vielen Besonderheiten, zahlreichen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und sehr viel Menschlichem und allzu Menschlichem. So gehört z.B. die Lüge und die Täuschung zum Wirtschaftsalltag, weshalb der Betrug geradezu als Kerndelikt dieses Rechtsgebietes gilt. Wirtschaftliches Handeln ist aber auf „wahre“ Information und somit auf Wahrheit angewiesen; die Lüge wird im Gegenzug verboten. Hierzu sind Themen wie Vertiefung im klassischen Betrugsstrafrecht, Submissionsbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug etc. zu behandeln. Wir fragen uns auch ganz grundlegend, weshalb gelogen wird und wie wir mit der Lüge in der Wirtschaft umgehen bzw. umgehen sollten. Da die Wirtschaft besonders auf Vertrauen angewiesen ist, interessieren uns die Veruntreuung, die ungetreue Geschäftsbesorgung und der Wucher (hier z.B. die Schwarzen Kassen, die „Abzockerei“, der Wucher beim Optionenhandel). Grundthema ist dabei die Frage, wie Vertrauen zustande kommt und weshalb es als Sicherungsmittel eingesetzt wird. Gerade die schweizerische Wirtschaft lebt besonders von Innovation. Entsprechend bedeutungsvoll wäre das Urheber-, Patent-, Marken-, Design- und Warenfälschungsstrafrecht. Ob dem wirklich so ist, wird sich in der Vorlesung zeigen. Die Wirtschaft ist zudem auf den Schutz von Geheimnissen angewiesen, weshalb uns das Bank- und Geschäftsgeheimnisstrafrecht einerseits und das Wirtschaftsspionagestrafrecht andererseits interessieren muss. Und schliesslich können wirtschaftliche Fehlentscheide zum Unternehmenszusammenbruch und zur Insolvenz führen. Wir wollen uns deshalb auch mit dem spannenden Insolvenz- bzw. SchKG-Strafrecht befassen.
Den BT-Fragen möchte ich einige Gedanken zum AT-Wirtschaftsstrafrecht voranstellen. Uns werden die charakteristischen Tatbestandsstrukturen interessieren (z.B. Blankettgesetze). Ferner untersuchen wir die Strafbarkeit im und von Unternehmen, so z.B. die individuelle Verantwortungszuschreibung im Unternehmen durch Tun (z.B. Organisationsherrschaft) oder Unterlassen (z.B. Straftatverhinderungspflicht der Organe); ferner etwa die Verantwortungszuschreibung bei Kollegialentscheidungen. Wir lokalisieren zudem verschiedene brisante Rechtfertigungsprobleme (z.B. Sozialadäquanz, betriebliche Weisungen, behördliche Genehmigungen). In unserer globalen Informationsgesellschaft stossen wir selbstredend auch im Wirtschaftsstrafrecht auf einige interessante Fragen zur Erfassung des Cybercrime, die wir diskutieren wollen. |
Lernziele |
Die Studierenden verfügen über ein anwendungsorientiertes Grundwissen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht l. Sie sind mit praxisrelevanten Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität vertraut und verstehen jeweils die rechtlichen Zusammenhänge. |
Voraussetzungen |
Strafrecht l, ll, lll von Vorteil. Diese Vorlesung setzt indes keine besonderen Kenntnisse des Wirtschaftsrechts oder der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre voraus. Alles, was Sie hiervon für das Wirtschaftsstrafrecht benötigen, wird Ihnen in dieser Vorlesung vermittelt. |
Sprache |
Deutsch |
Abschlussform / Credits |
Benotete schriftliche oder mündliche Prüfung / 5 Credits
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Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
juerg-beat.ackermann@unilu.ch |