Dozent/in |
Prof. Dr. Adrian Loretan |
Veranstaltungsart |
Hauptvorlesung |
Code |
HS151232 |
Semester |
Herbstsemester 2015 |
Durchführender Fachbereich |
Theologie |
Studienstufe |
Bachelor
Master |
Termin/e |
wöchentlich (Mo), ab 14.09.2015, 13:00 - 15:00 Uhr, 3.B48 |
Weitere Daten |
Tagung: Mo, 12.10.2015, 13:00 – 19:00, HS 6 |
Umfang |
2 Semesterwochenstunden |
Inhalt |
Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, das die pluralistische Gesellschaft zusammenhält. Darf die Demokratie die Grundrechte der Minderheiten beliebig einschränken? Wie kann eine Gesellschaft freier und gleicher Menschen dauerhaft bestehen, wenn sie durch gegensätzliche religiöse und philosophische Lehren zerrissen ist? Welche gemeinsamen Rechtsgrundlagen prägen den Dialog zwischen religiösen und säkularen Menschen? Die Begriffe ‚Menschenwürde und Menschenrechte‘ gelten als Kurzformeln für die Vergewisserung der Grundlagen einer demokratischen Rechtsordnung. Sie unterliegen jedoch Interpretationsunterschieden, ohne deren Klärung sie verblassen. Der Umgang mit weltanschaulicher und religiöser Vielfalt ist eine der grössten Herausforderungen, mit denen nicht-totalitäre Gesellschaften gegenwärtig konfrontiert sind. Die Menschenrechte haben als politisch-rechtliche Leitidee weitreichende Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Sie haben Anerkennung nicht nur in der Staatenwelt, sondern auch bei den Religionsgemeinschaften gefunden, namentlich bei den christlichen Kirchen. Die Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung, die 1981 vom ‚Islamrat für Europa‘ der UNESCO vorgelegt wurde und die Erklärung der Menschenrechte im Islam, verabschiedet von den Aussenministern der ‚Organisation der Islamischen Konferenz‘ 1990 in Kairo, weichen erheblich von den internationalen Menschenrechtsstandards ab, so Heiner Bielefeldt, Ehrendoktor der Theologischen Fakultät der Universität Luzern. Der inhaltliche Menschenrechtsbegriff wird immer diffuser. Der Menschenrechtsdiskurs differenziert sich in juristische, politische, ethische und theologische Spezialdiskurse aus, zwischen denen die Verständigung sich schwieriger gestaltet. Der gemeinsame normative Grund der Menschrechte wird verwischt, weil auch das Bewusstsein für die Grenzen der Menschenrechte schwindet. Der Menschenrechtsbegriff droht seine inhaltlichen und normativen Konturen zu verlieren. Die Klärung des Menschenrechtsbegriffs und Analysierung der unterschiedlichen Begründungen der Menschenrechte sind daher nicht nur von akademischem Interesse. Z.B. Exklusiv religiöse Menschenrechtsbegründungen können dazu führen, dass der Umgang mit religiösen und weltanschaulichen Minderheiten im Sinne konfessioneller Toleranz statt nach den Prinzipien strikter Gleichberechtigung gestaltet wird. Laizistische Konzeptionen können religiöse Aktivitäten unter Verdacht politischer Reaktion stellen und durch restriktive Auslegung der Religionsfreiheit aus dem öffentlichen Leben verdrängen. Ohne eine präzise normative Bestimmung der Menschenrechte und ihres Verhältnisses untereinander sowie ihres Verhältnisses zu anderen politisch-rechtlichen Prinzipien besteht die Gefahr, dass der Anspruch der Menschenrechte durch Abwägung gegen konkurrierende Prinzipien beliebig relativiert oder aufgelöst wird. Wie kann die weltweite Freiheitsidee der Menschenrechte vor relativierenden Begründungen geschützt werden? Die zusätzlich zur Vorlesung stattfindende Tagung zum Thema „Die Würde der menschlichen Person – 50 Jahre Konzilserklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae [personae]“ ist Teil der Vorlesung. Die zwei Teile umfassende Tagung widmet sich im ersten Teil der Thematik „Die menschliche Person“; zunächst aus philosophischer Sicht (Ass.-Prof. Dr. Gregor Damschen) und anschliessend in einer kirchenrechtlichen Betrachtung (oa. Prof. PD DDr. Burkhard Berkmann). Der zweite Teil befasst sich in sowohl sozialethischer (PD Dr. Peter Kirchschläger) als auch kirchenrechtlicher (Dr. Monica Herghelegiu) Betrachtung mit dem Thema „Menschenwürde und Menschenrechte“. In der abschliessenden Podiumsdiskussion diskutieren die Referenten und Referentinnen unter der Leitung von Prof. Dr. Adrian Loretan das Thema „Die Würde der menschlichen Person“. |
Lernziele |
Die Hauptvorlesung möchte zur Klärung des Begriffs der Menschenrechte und seiner Begründungen beitragen, die beide zentral sind für Recht, Moral, Politik und Religion, kurz für ein friedliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft. |
Sprache |
Deutsch |
Prüfung |
Studienleistungen für Studierende nach SPO 2002:
Unbenotete mündliche Prüfung (3 CP)
Benotete mündliche Prüfung (4 CP)
Studienleistungen für Studierende nach SPO 2013:
Unbenoteter Leistungsnachweis:
- mündliche Prüfung (2 Cr)
Benotete mündliche Prüfung (3 Cr) |
Abschlussform / Credits |
Benotete mündliche Prüfung / 3 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
siehe "Prüfung" / 0 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Unbenoteter Leistungsnachweis / 2 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Unbenotete mündliche Prüfung / 3 Credits (für alle Module ohne anderslautende Angabe)
Benotete mündliche Prüfung / 4 Credits (für Modul Kirchenrecht/Staatskirchenrecht)
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Hinweise |
Pflichtinhalt gem. SPO 2013: Kirchenrecht/Staatskirchenrecht: Theologie und Philosophie des Kirchenrechts
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Hörer-/innen |
Ja |
Kontakt |
Kirchenrecht@unilu.ch |
Literatur |
Marianne Heimbach-Steins (Hg.), Menschenrechte in der katholischen Kirche, Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften, Münster 2014. Marcel Duwell u.a. (Ed.), The Cambridge Handbook of Human Dignity. Interdisciplinary Perspectives, Cambridge University Press 2014. Anne Kühler, Das Grundrecht der Gewissensfreiheit. Ein Beitrag zum Verständnis von Art. 15 der Bundesverfassung unter Berücksichtigung der Praxis des schweizerischen Bundesgerichts, der EMRK-Organe, des UNO- Menschenrechtsausschusses und im Rechtsvergleich, Bern 2012. Heiner Bielefeldt, Philosophie der Menschenrechte. Grundlagen eines weltweiten Freiheitsethos, Darmstadt 1988. John Witte (Ed.), Christianity and Human Rights, Cambrigde 2010. Horst Dreier, Säkularisierung und Sakralität, Zum Selbstverständnis des modernen Verfassungsstaates, [Fundamenta Juris Publici 2] Tübingen 2013. Daniel Bogner, u.a. (Hg.), Freiheit – Gleichheit – Religion. Orientierungen moderner Religionspolitik, Würzburg 2012. Charles Lewinsky, Melnitz, München 2006. (Roman). |