Termin/e |
Mi, 23.09.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.B55 Mi, 14.10.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Mi, 21.10.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Mi, 28.10.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Di, 03.11.2015, 17:15 - 19:00 Uhr, 4.A05 Mi, 04.11.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Di, 10.11.2015, 17:15 - 19:00 Uhr, 4.A05 Mi, 11.11.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Di, 24.11.2015, 17:15 - 19:00 Uhr, 4.A05 Mi, 25.11.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Mi, 02.12.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 Mi, 09.12.2015, 13:15 - 15:00 Uhr, 4.A05 |
Inhalt |
Die Veranstaltung führt in das internationale Handelsrecht im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Die WTO befasst sich mit Fragen wie: Darf die Schweiz die Ausbringung von genetisch veränderten Organismen verbieten? Darf die EU den Import von Robbenfellen verbieten, weil Robben brutal getötet werden? Darf Australien vorschreiben, dass Zigaretten im Grundsatz alle gleich verpackt werden und es nur noch einen minimalen Hinweis auf den Hersteller gibt? Solche Fragen der Handelsbeschränkungen werden im Kontext der WTO durch das GATT und andere Abkommen geregelt. Die Vorlesung gibt einen Überblick über das System der WTO (GATT, GATS, TRIPs) inklusive des Streitbeilegungsmechnismus (WTO Panel und Appellate Body). Materiell befasst sich die Veranstaltung mit den wichtigsten Vorschriften wie der Inländergleichbehandlung, der Meistbegünstigungsklausel und der Möglichkeit für Ausnahmen nach der sog. Umbrella-Clause des Art. XX GATT. In der Veranstaltung wird immer auch auf die englische Terminologie hingewiesen. Damit bietet sie eine Hilfe für Studierende, die ihre WTO-Kenntnisse später im Master in Spezialkursen vertiefen wollen. |